Ein gutes Glas Wein verschönert jedes gemütliche Beisammensein. Unternehmen, die das Gütezeichen Badische Qualitätsweine für ihre Produkte nutzen wollen, müssen ihre Weine zur sogenannten amtlichen Qualitätsprüfung bei der amtlichen Prüfungsbehörde, in diesem Fall der Qualitätsweinprüfstelle des Staatlichen Weinbauinstitutes in Freiburg, einreichen. Bei dieser Prüfung wird von offizieller Seite analytisch und sensorisch untersucht, ob ein Wein als Qualitätswein bezeichnet werden darf.

Die Durchführung wird von Hersteller:innen oder Abfüller:innen des Weins beantragt. Mit dem Antrag reichen sie eine chemische Analyse und eine Probe ihrer Weine ein. Analytisch kontrolliert werden bestimmte Grenzwerte, wie beispielsweise der Mindestalkoholgehalt. Es finden zusätzlich Prüfungen von Geschmack, Farbe und Harmonie durch Vertreter:innen aus der Weinwirtschaft sowie der Weinbauberatung, der Verwaltung und dem Kreis der Verbraucher:innen statt. Dies ist die sogenannte sensorische Prüfung, deren Durchführung vom Land an den badischen Weinbauverband übertragen wurde. Weitere Kontrollen der Weine finden anschließend in Stichproben statt.