Ausschreibungen von A-Z
Anforderungen der Vergabeverordnung
Die Vergabeverordnung steckt öffentlichen Ausschreibungen enge Grenzen. Dies gilt insbesondere für die Transparenz der Ausschreibungsbedingungen, die Diskriminierungsfreiheit und Gleichbehandlung der Bietenden, das Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsgebot sowie die Berücksichtigung der Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen.
Ausländische Bietende
Ausländischen Unternehmen steht der Erwerb des RAL Gütezeichens frei. Voraussetzung ist wie bei allen die vollständige Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen. In rund 30 Ländern der Welt existieren Unternehmen, die ihr Produkt oder ihre Dienstleistung mit dem RAL Gütezeichen anbieten.
Ausschreibungstexte
Gütegemeinschaften, deren Gütezeichen für öffentliche Auftraggebende besonders relevant sind, unterstützen Behörden bei Ausschreibungen beispielsweise in Form von Formulierungsvorschlägen oder konkreten Leistungsbeschreibungen.
Eignung von Bietenden
Die für die Verleihung eines RAL Gütezeichens geltenden Güte- und Prüfbestimmungen umfassen alle relevanten Eigenschaften eines Produkts oder einer Leistung. Dazu zählt z. B. auch die Anforderung an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Anbietenden. Vergabestellen können die Güte- und Prüfbestimmungen aus diesem Grund problemlos als Kriterien für die Eignung von Bietenden heranziehen und das jeweilige RAL Gütezeichen als Nachweis anerkennen.
Diskriminierungsverbot
Öffentliche Ausschreibungen auf der Grundlage der RAL Gütesicherung erfüllen diese Anforderung völlig, denn die Güte- und Prüfbestimmungen werden von RAL im Konsens mit neutralen Institutionen wie Wirtschaftsverbänden, Verbraucherorganisationen, Bundes- und Landesbehörden sowie Prüfeinrichtungen festgelegt. Dies schließt die Bevorzugung oder Benachteiligung einzelner Marktteilnehmenden aus.
EU-Richtlinie
Eine 2014 in Kraft getretene EU-Richtlinie (2014/24/EU) bestätigt, dass öffentliche Auftraggebende auf Gütezeichen Bezug nehmen können, wenn sie Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen erwerben wollen.
Gleichbehandlungsgebot
Öffentliche Ausschreibungen auf der Basis der RAL Gütesicherung stehen auch Bietenden offen, die kein RAL Gütezeichen vorweisen können. Voraussetzung ist, dass sie die Bestimmungen vollständig erfüllen und das in einem Prüfzeugnis bestätigt wird. Der Unterschied besteht darin, dass das RAL Gütezeichen aufgrund der stetigen Überwachung der Güte- und Prüfbestimmungen einen dauerhaften Nachweis darstellt. Prüfzeugnisse müssen dagegen bei jeder Ausschreibung aufs Neue ausgestellt werden.
Güte- und Prüfbestimmungen
Ihre dauerhafte Erfüllung ist die Voraussetzung für die Verleihung des RAL Gütezeichens an Produkte und Leistungen. Die Einhaltung der Bestimmungen wird von den Gütezeichenbenutzern selbst und neutralen Einrichtungen regelmäßig überwacht. Güte- und Prüfbestimmungen befinden sich mit wichtigen Vorgaben des Vergaberechts in Übereinstimmung, beispielsweise mit dem Diskriminierungsverbot, dem Gleichbehandlungsgebot und dem Transparenzgebot.
Gütegemeinschaften
RAL Gütegemeinschaften sind der Zusammenschluss von Unternehmen, die das RAL Gütezeichen einer Waren- oder Dienstleistungskategorie benutzen. Unter anderem verleihen sie das RAL Gütezeichen, überwachen die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen und ahnden Verstöße.
Gütesicherung
Unter der RAL Gütesicherung wird der gesamte, mit der Schaffung eines RAL Gütezeichens verbundene Prozess bezeichnet: Von der Gründung einer RAL Gütegemeinschaft, der Entwicklung der Güte- und Prüfbestimmungen und ihrer Überwachung bis hin zur Verleihung der RAL Gütezeichen.
Kleine und mittelständische Unternehmen
Öffentliche Ausschreibungen auf der Grundlage der RAL Gütesicherung wahren die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen, denn gerade diese Unternehmen benutzen häufig RAL Gütezeichen.
Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsgebot
RAL Gütezeichen stehen für Eigenschaften wie beispielsweise Langlebigkeit, fachkundiges Personal oder zuverlässigen Kund:innendienst. Das erfüllt diese Anforderung öffentlicher Ausschreibungen.
Rationalisierungseffekt
Güte- und Prüfbestimmungen erfassen alle relevanten Eigenschaften eines Produkts oder einer Leistung. Dazu zählt z. B. die technische Leistungsbeschreibung ebenso wie die Anforderung an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Kompetenz der Anbietenden. Vergabestellen können Güte- und Prüfbestimmungen aus diesem Grund problemlos als Kriterien für die Eignung von Bietenden und die technische Spezifikation heranziehen und das jeweilige RAL Gütezeichen als Nachweis anerkennen.
Schwellenwerte
Öffentliche Auftraggebende können die RAL Gütesicherung sowohl unter- als auch oberhalb der Auftrags- bzw. Schwellenwerte der Ausschreibungen nutzen. Die Größenordnung unterscheidet, ob die Ausschreibung unter nationales Vergaberecht fällt, oder ob zusätzlich das europäische Vergaberecht gilt. Ausländische Wettbewerbende haben ebenso Zugang zu RAL Gütezeichen wie deutsche Unternehmen.
Technische Spezifikation
Da Güte- und Prüfbestimmungen alle relevanten Eigenschaften eines Produkts oder einer Leistung umfassen, betrifft das auch die technische Leistungsbeschreibung. Vergabestellen können die Güte- und Prüfbestimmungen aus diesem Grund problemlos als Kriterien für die technische Spezifikation heranziehen und das jeweilige RAL Gütezeichen als Nachweis anerkennen.
Transparenz
RAL Gütezeichen werden nur dann an Produkte oder Leistungen verliehen, wenn sie die jeweiligen Güte- und Prüfbestimmungen erfüllen. Diese werden für jedes RAL Gütezeichen in einem breiten öffentlichen Verfahren entwickelt. Anschließend werden sie von RAL veröffentlicht und sind für alle zugänglich.
Überwachung
Unternehmen, die ein RAL Gütezeichen benutzen, überwachen stetig die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen. Darüber hinaus finden regelmäßig Kontrollen neutraler Prüfeinrichtungen statt. Das stellt sicher, dass die mit dem RAL Gütezeichen verbundenen Qualitätsansprüche dauerhaft erfüllt werden.
Zuverlässigkeit
RAL Gütezeichen sind besonders zuverlässige und vertrauenswürdige Kennzeichnungen. Der Grund sind die steten Überwachungen, denen sich RAL Gütezeichenbenutzer freiwillig unterwerfen. Auftraggebende können daher sicher sein, dass RAL Gütezeichen für Eigenschaften wie beispielsweise Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, Sicherheit, Kundenorientierung und kompetentes Personal stehen.