Bonn – 6.3.2024 Lange wurde sie geplant, nun hat der Bundestag sie beschlossen: die Teil-Legalisierung von Cannabis. Doch viele kritisieren die Entscheidung. Sie fürchten unter anderem mangelnde Kontrollmöglichkeiten vom Anbau bis zur Abgabe, Probleme durch qualitativ minderwertiges Cannabis und sehen den Kinder- und Jugendschutz in Gefahr. Die kontinuierliche und nachvollziehbare Prüfung der im Gesetz festgelegten Regelungen durch eine unabhängige Instanz kann hier Abhilfe schaffen.

Das neue Gesetz, das am 1. April 2024 in Kraft treten soll, sieht vor, dass Erwachsene für den Eigenkonsum bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und drei Cannabis-Pflanzen zu Hause anbauen dürfen. Ausgenommen sind Jugendliche bis 18 Jahre. Der Konsum in der Nähe von Schulen, Jugendeinrichtungen etc. ist ebenfalls verboten. Ab 1. Juli wird es sogenannte Cannabis Social Clubs für Anbau und Abgabe der Substanz geben. Dabei handelt es sich um eingetragene Vereine, die nicht gewinnorientiert arbeiten. Nach spätestens 18 Monaten soll geprüft werden, welche Auswirkungen das Gesetz auf den Kinder- und Jugendschutz hat.

Um die Akzeptanz für das Gesetz zu steigern und Verbraucher:innen eine sichere Orientierungsmöglichkeit zu geben, bedarf es objektiver und neutraler Prüfbestimmungen, kontinuierlicher und zuverlässiger Kontrollen und einer transparenten und verständlichen Kennzeichnung. Bei Anbau und Weiterbearbeitung kann so die Reinheit des Cannabis von Fachleuten sichergestellt werden. Kontrollen bei der Abgabe für den Genussmittelmarkt sollten zudem die Einhaltung des Kinder- und Jugendschutzes in den Fokus nehmen. Durch eine eindeutige Kennzeichnung kann die hohe Qualität von Anbau bis Abgabe auf den ersten Blick sichtbar gemacht werden und erzeugt damit begründetes Vertrauen bei Verbrauchern und Verbraucherinnen.

Eine zuverlässige Kennzeichnung im Rahmen der Cannabis-Legalisierung könnte sich eines Prinzips bedienen, das RAL Gütezeichen bereits aufweisen: Sie wurden teils durch die Wirtschaftsbeteiligten selbst, insbesondere von Fachverbänden und staatlichen Stellen, initiiert bzw. werden von ihnen getragen. So hat beispielsweise das RAL Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ einen gesetzlichen Hintergrund. Es basiert auf dem Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland, das am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist und vom Bundesministerium für Gesundheit initiiert wurde. Herausgeber des Gütezeichens ist das Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e. V. (KDA). Die Verleihung sowie die Kontrolle der Güte- und Prüfbestimmungen erfolgt durch die RAL Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V., die beim KDA eingerichtet wurde.

Bei der Cannabis-Legalisierung bietet sich eine Kennzeichnung an, die nach diesem Beispiel funktioniert. „Nur wenn die Einhaltung der Gesetzesinhalte zuverlässig gewährleistet werden kann“, so Rüdiger Wollmann, Hauptgeschäftsführer von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., „können auch Verbraucher und Verbraucherinnen von der Legalisierung profitieren. Und dafür sind kontinuierliche vertrauenswürdige Kontrollen und eine transparente Kennzeichnung überaus wichtig.“