Besonders schutzwürdig sind geographische Herkunftsbezeichnungen dann, wenn sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung zusätzlich etwas über die ortsbedingte Originalität und Qualität der gekennzeichneten Erzeugnisse aussagen. Nimmt man als Beispiel „Lübecker Marzipan“, so verbindet man damit einen regionalen Bereich und eine besondere Herstellungsweise und damit Qualität.