RAL Gütezeichen haben in der Kennzeichnungswelt einen Alleinstellungscharakter: sie stehen für eine verlässliche und stetig neutral geprüfte Güte von Produkten und Leistungen und unterliegen vor ihrer Einführung in die Wirtschaft einem umfangreichen Anerkennungsverfahren nach Maßgabe der Grundsätze für Gütezeichen. Bei diesem Verfahren werden sowohl wettbewerbsrechtliche als auch kartell-, marken- und vereinsrechtliche sowie die technischen Aspekte des Satzungswerkes geprüft. In regelmäßigen Abständen werden alle von RAL anerkannten Gütesicherungen im Rahmen einer Gütezeichenliste im Bundesanzeiger bekannt gegeben. RAL sorgt weiterhin dafür, dass auch alle neu geschaffenen Gütezeichen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.