RAL Vereinbarungen sind allgemeine, für das gesamte Wirtschaftsleben gültige Festlegungen. Sie beinhalten Begriffsfestlegungen, Regelungen im Bezeichnungs- oder Kennzeichnungswesen sowie Qualitätsbestimmungen für Waren und Leistungen.

RAL Vereinbarungen dienen dem Zweck, Wahrheit und Klarheit im Warenverkehr zu gewährleisten und damit den lauteren Wettbewerb zu fördern.

Wenn RAL aus der Wirtschaft mit der Entwicklung einer RAL Vereinbarung beauftragt wird, so liegt in den meisten Fällen der Wunsch zugrunde, einen Warenbereich begrifflich so zu ordnen, dass Missverständnisse im Handels- und Warenverkehr ausgeschlossen werden. Um dabei den Sachverstand aller Seiten einzubinden, werden neben den Fach- und Verkehrskreisen (Hersteller, Handel, Verbraucher, Behörden, Prüfwesen) alle Kammern des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) befragt. Somit ist die Wirtschaft vollständig mit den Entwürfen befasst und praktisch jeder Betroffene erhält davon Kenntnis zur Zustimmung oder Ablehnung. Erst wenn alle Zweifelsfragen ausgeräumt sind, kann eine RAL Vereinbarung in Kraft gesetzt werden.

Dieses ungewöhnlich vielschichtige Entstehungsverfahren von RAL Vereinbarungen gibt den Gerichten die Möglichkeit, ihren Inhalt als Handelsbrauch anzusehen. Die Nichtbeachtung von RAL Vereinbarungen im Wirtschaftsverkehr wird von den Gerichten als Verstoß gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts angesehen. Deshalb werden RAL Vereinbarungen auch häufig als „freiwillige Gesetze, die sich die Wirtschaft selber gibt“, bezeichnet.