Gütezeichen

RAL-GZ 183, Bestimmungen über die Gütezeichenverleihung für Weine und Sekte mit geschützter Urspungsangabe Baden

Vorteile für Verbrauchende:

  • Das Gütezeichen des Badischen Weinbauverbandes:
  • ist besondere Qualitätsgarantie für die Verbrauchenden und Garant für gesteigerten Weingenuss
  • wird nur für Qualitätsweine und Prädikatsweine verliehen
  • ist Qualitätsanreiz und Qualitätskontrolle für die Erzeugenden
  • ist ein staatlich anerkanntes Zeichen mit entsprechendem Prüfverfahren
  • die Anforderungen für die Vergabe des Gütezeichens liegen erheblich über denen der amtlichen Qualitätsweinprüfung

Für den Erzeugenden:

Das Gütezeichen des Badischen Weinbauverbandes:
  • ist Qualitätsanreiz und Qualitätskontrolle für die Erzeugenden
  • ist ein staatlich anerkanntes Zeichen mit entsprechendem Prüfverfahren
  • die Anforderungen für die Vergabe des Gütezeichens liegen erheblich über denen der amtlichen Qualitätsweinprüfung
Kategorie:
Land- u. Ernährungswirtschaft

Zeichenträger

Gütegemeinschaft Weinbauverband e. V. Merzhauser Straße 115
79100 Freiburg
Telefon: (0761) 459 10 - 16 Fax: (0761) 40 80 26 E-Mail: info[at]badischer-weinbauverband.de Ansprechpartner: Herr Geschäftsführer Dipl.-Betriebsw. Holger Klein www.badischer-weinbauverband.de

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