RAL Gütezeichen Fenster, Fassaden und Haustüren
Für die Einhaltung der Gütesicherung Fenster, Fassaden und Haustüren, RAL-GZ 695 unterwerfen sich die Herstellende einer strengen kontinuierlichen Güteüberwachung und erfüllen nachweislich die zu Grunde liegenden Güte- und Prüfbestimmungen. Die Kennzeichnung der gütegesicherten Produkte erfolgt durch die RAL Gütezeichen für Fenster, Fassaden und Haustüren, die beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind und von der Gütegemeinschaft verliehen werden. Diese RAL Gütezeichen genießen ein hohes Maß an Anerkennung in Fachkreisen insbesondere bei Handwerkenden, Planenden und Architekt:innen wie auch bei Bauherr:innen. Die RAL Gütezeichen garantieren somit Verbraucherschutz im wahrsten Sinne des Wortes. Durch besonders ausgebildetes Personal, vorhandene Prüfeinrichtungen in der Fertigung und eine kontinuierliche Eigen- und Fremdüberwachung, durch ein akkreditiertes neutrales Prüfinstitut, wird dies sichergestellt.
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für das montierte Endprodukt der Fenster, Fassaden und Haustüren.
Die Güte- und Prüfbestimmungen legen materialunabhängige und materialspezifische Leistungsmerkmale für die Bauprodukte fest und regeln die gütebestimmenden Anforderungen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit unter der Voraussetzung der von den Herstellenden vorgeschriebenen Wartung, Pflege und Instandhaltung.
Die Güte- und Prüfbestimmungen legen weiterhin Anforderungen hinsichtlich der Montage der nachfolgend genannten Bauprodukte fest.
Sie gelten für:
- betriebsfertige Fenster und Fenstertüren einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände oder in geneigte Dächer (Dachflächenfenster) sowie daraus zusammengesetzte Elemente aus zwei oder mehr Fenstern,
- betriebsfertige Haustüren einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände mit verschiedenen Öffnungsarten und Teilungen mit oder ohne Oberlichter und Seitenteilen,
- Fassaden (Vorhangfassaden).
Für gütegesicherte Bauprodukte sind sowohl die Anforderungen des allgemeinen Teils der Gütegrundlage als auch des zugehörigen materialspezifischen Anhangs einzuhalten.