RAL gütegesicherte Produkte bieten Wärme und kreieren Atmosphäre

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Die in diesem Jahr noch lange sehr milden Herbsttemperaturen sind nun doch allmählich auf niedrigere Gradzahlen gesunken und man ist froh, wenn man von draußen in das gemütliche Heim zurückkehrt. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das eigene Haus oder die eigene Wohnung behaglich auszustatten und zu einem Ort zu machen, an den man sich gerne zurückzieht: Hier können RAL gütegesicherte Produkte dabei helfen, die Aufenthaltsqualität zu steigern und eine besondere Atmosphäre zu kreieren. Aber auch bei der Steigerung des körperlichen Wohlbefindens und der Stärkung der Widerstandskräfte kann man auf Erzeugnisse, die das RAL Gütezeichen tragen, zurückgreifen.

Umweltfreundlich und wirtschaftlich heizen
Ein schöner Kamin oder Kachelofen strahlt eine ganz besondere Wärme aus und bereichert schon allein durch sein Erscheinungsbild den Raum. In der kalten Jahreszeit fragen sich Eigentümer:innen und Mieter:innen aber immer wieder, ob sie wirtschaftlich heizen und dies zudem mit ihren Ansprüchen an Umweltschutz und Nachhaltigkeit vereinbaren können. Letzteres gilt umso mehr angesichts der aktuell prominenten Aufrufe der Politik an die Bürger:innen, Energie zu sparen. Kachelöfen und Kamine mit den Gütezeichen Handwerklicher Kachelofen und Offener Kamin garantieren einen sparsamen und sicheren Betrieb durch modernste Abbrandtechnologie. Zudem wird schon in ihrer Planungsphase sichergestellt, dass ihr künftiger Ausstoß von Feinstaub unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten bleibt. Damit die Kunden und Kundinnen auch wirklich sicher sein können, dass die Verbrennung in ihrem Kamin oder Ofen umweltfreundlich abläuft, bieten Betriebe, die die genannten Gütezeichen führen, nach der ersten Heizperiode sogar eine kostenlose Überprüfung an.

Sichere und komfortable Wellness durch Wärme
Eine große Zahl an Menschen in Deutschland besucht regelmäßig eine Sauna. Diese schätzen ihre positive Wirkung auf das allgemeine Wohlbefinden, die Gesundheit und Widerstandskraft. Nicht wenige möchten sich daher auch in den eigenen vier Wände ein Wellness-Refugium schaffen. Dabei muss es jedoch nicht immer eine Sauna sein. Auch in Infrarot-Wärmekabinen und Dampfbädern lässt es sich entspannen. Ein Platz dafür findet sich meistens, denn moderne Einrichtungen lassen sich häufig einfach in Bad oder Keller einbauen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, sollte allerdings darauf achten, dass Sauna, Dampfbad und Infrarotkabine einige Sicherheitsvorkehrungen aufweisen. Am besten ist es, Fachleute zu Rate zu ziehen. Betriebe mit den RAL Gütezeichen Saunabau, Infrarot-Wärmekabinen oder Dampfbad beraten nicht nur kompetent bei der Auswahl der passenden Einrichtung und des geeigneten Raums. Sie übernehmen auch die Planung, den Einbau und treffen Vorkehrungen für die ungetrübte Nutzung. So können die Benutzer:innen sicher sein, dass ein Schutztemperaturbegrenzer vor Überhitzung schützt und eine Zeitschaltuhr die automatische Abschaltung übernimmt. In der Sauna werden nur splitter- und astfreie Hölzer verwendet, die zudem eine geringe Wärmeleitfähigkeit aufweisen. Das verringert die Verletzungsgefahr.

Stimmungsvolle Beleuchtung ohne unangenehme Überraschungen
Es ist nicht nur die Wärme, die für ein behagliches Wohlgefühl zuhause sorgt. Auch eine stimmungsvolle Beleuchtung ist entscheidend. Nun da der erste Advent gerade hinter uns liegt und Weihnachten näher rückt, sind in vielen Haushalten wieder Kerzen im Einsatz. Wer aber hat sich noch nicht darüber geärgert: Der Tisch ist festlich gedeckt, das Licht gedämpft – aber die Kerzen rußen oder tropfen gar auf die weiße Tischdecke. Kerzen mit dem gleichnamigen RAL Gütezeichen schützen vor solchen unliebsamen Überraschungen. Sie stellen eine ruhige und gleichmäßige Flamme sowie eine geringe Rußentwicklung sicher, tropfen nicht und geben vor allem keine schädlichen Stoffe in die Raumluft ab. Die Hersteller von Kerzen mit dem RAL Gütezeichen müssen besonders hohe Anforderungen an die verarbeiteten Roh- und Hilfsstoffe erfüllen. Das gilt für Paraffin, Stearin und Bienenwachs sowie für Duftstoffe, Farben, Lacke oder Dochte.