Am 23. April 1925 wurde der Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen gegründet, dessen Abkürzung RAL sich bis heute erhalten hat. An der Gründung nahmen neben zahlreichen Verbänden auch Vertreter der damaligen Regierung teil, und RAL kam unter das Dach des Reichskuratoriums für Wirtschaftlichkeit (RKW). Das RKW unterstand zwar dem Reichswirtschaftsministerium. Dennoch war RAL bereits damals eine unabhängige Institution. RAL erwarb wenig später den Status eines eingetragenen Vereins und damit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Verein ließ das Verbandszeichen RAL – auch heute noch charakteristisch für RAL Gütezeichen – national und international markenrechtlich schützen.
In den Gründerjahren von RAL standen insbesondere die RAL Registrierungen und RAL Vereinbarungen im Blickpunkt, denn die deutsche Wirtschaft benötigte technische Lieferbedingungen, die als Rationalisierungsmaßnahmen in der Wirtschaft eingesetzt werden konnten. Die Fachwelt bezeichnete die RAL Registrierungen und Vereinbarungen wegen ihrer aufwendigen Entstehungsgeschichte als „Gesetze, die sich die Wirtschaft selber auferlegt“.
RAL hatte in diesem Zusammenhang die Aufgabe, zum Schutz von Wirtschaft und Verbrauchern für Wahrheit und Klarheit im Kennzeichnungswesen und für die verlässliche Kennzeichnung von Waren und Leistungen zu sorgen. Hieraus erwuchs in den Folgejahren das System der RAL Gütesicherung.
Voraussetzungen für ein anerkanntes Kennzeichnungssystem sind Zuverlässigkeit und Neutralität. Neutralität gewährleistete damals wie heute das Mitwirken sachkundiger Einrichtungen wie Verbände, Prüfinstitutionen und Ministerien, sowie eine wettbewerbs-, kartell,- vereins- und markenrechtlichen Prüfung des Satzungswerkes.
Die Zuverlässigkeit der RAL Gütesicherung wurde damals wie heute sichergestellt, indem die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen von den Unternehmen selber und von externen Prüfern regelmäßig neutral überwacht wird. Darin unterscheidet sich das System der RAL Gütesicherung unverändert von allen anderen Kennzeichnungen.