Vergabekriterien für RAL Gütezeichen Schornsteinsanierung aktualisiert

Bonn, 25.06.2020 – Schornsteine müssen regelmäßig vom Bezirksschornsteinfeger kontrolliert werden, um sie insbesondere vor Versottung zu schützen. Denn Abgase, die an der Kamininnenseite kondensieren, können die Bausubstanz angreifen und im schlimmsten Fall einen Schornstein- oder Kaminbrand verursachen. Spätestens bei braunen Flecken am Schornstein oder unangenehmen Gerüchen sollte in jedem Fall der Schornsteinfeger vom Hausbesitzer hinzugezogen werden. Dies gilt auch beim Einbau einer energiesparenden Heizungsanlage, denn der Schornstein muss auf den neuen Brenner abgestimmt werden. Bei Betrieben, die das RAL Gütezeichen Schornsteinsanierung führen, können Bauherrn jederzeit kompetente Beratung sowie zuverlässige Arbeiten erwarten. Die Kriterien für die Vergabe dieses RAL Gütezeichens – die Güte- und Prüfbestimmungen – umfassen alle Aspekte von den eingesetzten Materialien bis zur Bauausführung. Ihre Einhaltung wird regelmäßig von den Betrieben selbst und von neutraler Seite überwacht. Jetzt wurden die Gütekriterien aktualisiert und dem aktuellen Stand der Technik angepasst.

Die Anforderungen für das RAL Gütezeichen Schornsteinsanierung verlangen unter anderem, dass der jeweilige Betrieb für alle Baustoffe und Bauteile die Eignungsnachweise gemäß den bauaufsichtlichen Vorschriften vorlegt. Zusätzlich fordern die Güte- und Prüfbestimmungen einen Montage-Eignungsnachweis für die ordnungsgemäße Erstellung der Leistung. Dieser Nachweis muss von einer Prüfstelle oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ausgefertigt sein. Zum Service der Benutzer des RAL Gütezeichens gehört, dass sie mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister die vorgesehenen Sanierungsarbeiten abstimmen und dabei auch die zuständige Bauaufsichtsbehörde mit in die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen einbinden.

Die ordnungsgemäße Leistungserbringung wird dadurch sichergestellt, dass die Betriebe nicht nur selbst die Einhaltung der Gütekriterien kontinuierlich dokumentieren müssen. Zweimal jährlich erfolgt eine Überwachung des Gütezeichenbenutzers durch einen von der Gütegemeinschaft benannten neutralen Prüfer.

Informationen zu RAL
Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Auch die weiteren Geschäftsbereiche RAL FARBEN, RAL UMWELT und RAL LOGO LIZENZ befassen sich in unterschiedlichster Ausprägung mit dem Thema Kennzeichnung. RAL ist u. a. Vergabestelle der Umweltzeichen Blauer Engel und EU Ecolabel sowie des Testlogos der Stiftung Warentest und des ersten staatlichen Zeichens für nachhaltige Textilien „Grüner Knopf“.