Corona-Pandemie – bedingte Erweiterung der RAL Gütesicherung Sachgemäße Wäschepflege

Die Corona-Pandemie hat den Stellenwert von Hygiene und Sauberkeit noch einmal erhöht. Regelmäßiges Händewaschen und die AHA-Regeln sind ständige Begleiter im Alltag – sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Angesichts der Corona-Pandemie wurde nun die Gütesicherung bezüglich der praktizierten Hygiene durch die Mitarbeitenden in Wäschereien und deren Überprüfung ergänzt. In den sensiblen Bereichen der Pflege oder Gastronomie wird Hygiene großgeschrieben und Unternehmen tragen eine besondere Verantwortung. Leistungen, die das RAL Gütezeichen Sachgemäße Wäschepflege tragen, müssen daher strenge Qualitätsanforderungen erfüllen.

Ob Krankenhaus, Pflegeeinrichtung, Gastronomie oder Lebensmittelverarbeitung – saubere und hygienisch einwandfreie Kleidung ist ein Muss. Sachgemäße Wäschepflege bedeutet maximale Sauberkeit und Hygiene der behandelten Textilien. Die Mitgliedsbetriebe der Gütegemeinschaft haben sich daher hinsichtlich der von ihnen erbrachten Leistungen in besonderem Maße der Güte- und Qualitätssicherung verpflichtet. So muss ein Gütezeichenbenutzer unter anderem ein Qualitätsmanagementsystem etablieren, das den gesamten Waschprozess und den Umgang mit der fertigen Wäsche umfasst. Qualifizierte Mitarbeiter und moderne Technik gewährleisten herausragende Qualität und eine umweltschonende Bearbeitung der Textilien. Darüber hinaus zeichnet sich die sachgemäße Wäschepflege durch die Werterhaltung der behandelten Textilien aus. Das beinhaltet vor allem den möglichst geringen Verlust der Reißfestigkeit sowie die Vermeidung von mechanischen oder chemischen Schädigungen des Gewebes. Das Ergebnis der Waschungen wird anhand von Prüflisten beurteilt, die unter anderem den Zustand von Sauberkeit und Fleckentfernung über Glättung und den Finish-Effekt bis zur Legung und Verpackung der Wäsche umfassen.

Angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie ist der Stellenwert von Hygiene und Sauberkeit noch weiter gestiegen. Daher wurde die Gütesicherung im Zuge der Revision bezüglich der praktizierten Hygiene und deren Überprüfung ergänzt. Dieses zusätzliche Hygiene-Supplement weist hohe Standards auf und bezieht sich z. B. auch auf das Tragen von Schutzausrüstung in Form von Masken und Handschuhen bei normaler Haushalts- oder Objektwäsche sowie das zusätzliche Testen der eingehaltenen Hygiene mittels Abklatschtests bei den Mitarbeitenden. Die erweiterten Bestimmungen sollen zukünftig auch unabhängig von Pandemiezeiten gelten.