Gütezeichen

RAL-GZ 241, Forstliches Vermehrungsgut

Vorteile für die Forstbaumschulen und die Waldbesitzenden

  • Sonderherkünfte sind hochwertiges forstliches Vermehrungsgut, deren Qualitätsansprüche im oberen Drittel der gesetzlich geforderten Normen liegen.
  • Für die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegenden Baumarten hat die DKV eigene Qualitätsrichtlinien erarbeitet und wendet diese bei der Auswahl von Erntebeständen an.
  • Die Anbauempfehlungen der Bundesländer sehen ausdrücklich die bevorzugte Verwendung von Sonderherkünften im Wald vor.
  • Die Herkunft der Sonderherkünfte ist vom Ernteort des Samens über die Baumschule  bis zur Verwendung der Pflanze im Wald durch DKV - Begleitpapiere nachvollziehbar.
  • Die Überwachung der Einhaltung der Vertriebsbestimmungen erfolgt durch örtliche Fremdkontrollen bei der Ernte und in den Mitgliedsbetrieben sowie ggf. genetische Untersuchungen, einschl. notwendiger Rückstellproben.
  • Sonderherkünfte werden von über 80 Forstbaumschulbetrieben bundesweit vorgehalten und sind damit flächendeckend für nahezu alle Standortansprüche im Wald verfügbar.
  • Das Spektrum der Sonderherkünfte wird durch Auswahl geeigneter Erntebestände ständig bei allen forstlich relevanten Baumarten erweitert.
Kategorie:
Land- u. Ernährungswirtschaft

Zeichenträger

DKV - Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e. V. Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden
Telefon: (0611) 8 15 16 41 Fax: (0611) 8 15 19 72 E-Mail: info[at]dkv-net.de Ansprechpartner: Herr Geschäftsführer Thomas Rohde www.dkv-net.de

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