Gütesicherung Ausführung von Bodenverfestigung, Bodenverbesserung und Kaltrecycling erweitert
2004 gründete sich die heutige RAL Gütegemeinschaft Bodenverfestigung und Bodenverbesserung e.V. Das Ziel war es, eine neutrale Qualitätskontrolle für die Verfahren zur Verfestigung und Verbesserung von Böden im Baubereich zu etablieren. Die Weiterentwicklung der Verfahrenstechnik hat es jetzt nötig gemacht, die Gütesicherung zu überarbeiten und um die Beurteilungsgruppe Kaltrecycling zu ergänzen.
Die Güte- und Prüfbestimmungen der RAL Gütegemeinschaft Bodenverfestigung und Bodenverbesserung e.V. beziehen sich auf Arbeiten an Straßen oder Verkehrsflächen sowie Arbeiten im Wasser- und Eisenbahnbau. Bestandteil ist auch die Verbesserung von Baustoffen für eine qualitative und ökologische Wiederverwendung. Dabei regeln die Güte- und Prüfbestimmungen die Ausführung von Bodenverfestigungen und -verbesserungen im Erdbau, bei Verfestigungen im Oberbau und im ländlichen Wegebau. Die Behandlung von Böden mit umweltrelevanten Inhaltsstoffen im Erdbau gehört ebenfalls zum Prüfumfang.
Bei der Erarbeitung der Bestimmungen wurden umfangreiche technische Anforderungen an die Bodenverfestigung und Bodenverbesserung entwickelt, die nun an aktuelle Standards der Verfahrenstechnik und des Umweltschutzes angepasst wurden.
Die Bodenverbesserung mit Bindemitteln ist ein Verfahren zur sofortigen Verbesserung der Einbaufähigkeit und Verdichtbarkeit von Böden. Dabei stehen die Reduzierung des Wassergehaltes und die Optimierung der Bodenstruktur im Vordergrund. Neben den bodenverbessernden Wirkungen kann die Zugabe von Bindemitteln den Widerstand des Bodens gegen Beanspruchungen aus Verkehr und Klima langfristig erhöhen.
Beim Kaltrecycling in situ wird die vorhandene Bodenbefestigung durchfräst, homogenisiert und verdichtet. Anschließend wird Zement aufgestreut und der Boden, bei gleichzeitiger Zugabe von Wasser und Bitumenemulsion, erneut durchfräst und homogenisiert. Nun muss der Boden nur noch vorverdichtet, geglättet und mit einer Walze verdichtet werden. Das Verfahren des Kaltrecyclings benötigt wenig Energie, schont Ressourcen, vermeidet Abfall und trägt zum Umweltschutz bei.
Die aktualisierten Güte- und Prüfbestimmungen unterscheiden somit jetzt fünf Beurteilungsgruppen:
- Beurteilungsgruppe Bodenverbesserung (BG-BVB)
- Beurteilungsgruppe qualifizierte Bodenverbesserung (BG-QBVB)
- Beurteilungsgruppe Bodenverfestigung (BG-BVF) – Verfestigungen im Straßenoberbau und ländlichen Wegebau zählen gemäß dieser Gütebestimmungen auch zur Beurteilungsgruppe der Bodenverfestigung
- Beurteilungsgruppe Bodenbehandlungen bei umweltrelevanten Inhaltsstoffen (BG-BUS)
- Beurteilungsgruppe Kaltrecycling in situ (BG-KRC)