Träger eines RAL Gütezeichens ist in der Regel eine "Gütegemeinschaft" in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Dies ist eine Interessengemeinschaft, ein Zusammenschluss von Herstellern und Anbietern. Nach Maßgabe der Vereinssatzung verleiht die Gütegemeinschaft das Recht zur Führung des Gütezeichens an Gütezeichenbenutzer.
Die Gütezeichenbenutzer unterwerfen sich freiwillig der Erfüllung Güte- und Prüfbestimmungen sowie der Güteüberwachung.
Aufgaben der Gütegemeinschaften
Über die Suchfunktion von http://www.ral-guetezeichen.de können Sie zunächst feststellen, ob es für die Warenart oder Leistungskategorie bereits ein von RAL anerkanntes Gütezeichen gibt.
Die Verleihung des Gütezeichens erfolgt direkt über die jeweilige Gütegemeinschaft, von der Sie sich dann auch die notwendigen Antragsunterlagen (Gütesicherung, Vereins-Satzung, Beitragsordnung, etc.) zusenden lassen können.
Sollten Sie keinen Treffer erzielen, so setzen Sie sich bitte für weitere Fragen mit uns unter Tel.: (02241) 16 05 0 in Verbindung.
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