Mit rund 900.000 Zeitarbeitsverträgen hat sich die Arbeitnehmerüberlassung zur festen Größe auf dem deutschen Arbeitsmarkt entwickelt. Auch die Branche ist gewachsen und angesichts von etwa 18.500 kleineren und größeren Vermittlungsbetrieben heute unüberschaubar. Auf der Suche nach verantwortungsbewussten Vermittlern können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer seit 2010 am RAL Gütezeichen Personaldienstleistungen orientieren. Arbeitgebern vermitteln diese Unternehmen zuverlässig qualifizierte Mitarbeiter. Arbeitnehmer können hier faire Arbeitsverhältnisse erwarten. Die Anforderungen für die Verleihung des Gütezeichens gehen in weiten Teilen deutlich über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Jetzt wurden diese Güte- und Prüfbestimmungen auf das soziale Engagement für Mitarbeiter ausgedehnt.
Vermittlungsbetriebe, die Personaldienstleistungen mit dem RAL Gütezeichen anbieten, müssen auch soziale Angebote für ihre Mitarbeiter nachweisen. Hierzu zählen zum Beispiel Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder zur Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeiten der Mitarbeiter. Das konkrete soziale Engagement, zu dem sich das Vermittlungsunternehmen im Rahmen der Güte-und Prüfbestimmungen verpflichtet, wird individuell auf Grundlage der Größe und der Möglichkeiten des Personaldienstleisters geprüft und festgelegt.
Zudem ist geplant, das RAL Gütezeichen Personaldienstleistungen auf weitere Leistungsbereiche auszudehnen. Insbesondere sollen auch Outplacement-Dienstleistungen das Gütezeichen Personaldienstleistungen erhalten, wie sie von Transfergesellschaften und Agenturen, Qualifizierungs- und Beschäftigungsgesellschaften oder ähnliche Organisationen angeboten werden.