Dieses Sprichwort mag nicht auf alle Lebensbereiche zutreffen. Für vertrauenswürdige Kennzeichnungen sind regelmäßige Prüfungen durch neutrale Stellen jedoch unerlässlich. Die Zuverlässigkeit von RAL Gütezeichen wird bereits seit vielen Jahrzehnten durch stetige Eigenüberwachung der anbietenden Unternehmen und eine regelmäßige Überwachung durch externe und neutrale Prüforganisationen gesichert. David Hepp, stellvertretender Leiter der Inspektions- und Überwachungsstelle am ift Rosenheim, das die Fremdüberwachung für das RAL Gütezeichen Fenster, Fassaden und Haustüren durchführt, und Andreas Janning vom Prüfdienstleister und Forschungspartner Hohenstein, der die Fremdprüfung für das RAL Gütezeichen sachgemäße Wäschepflege verantwortet, verraten im Interview mehr über die Besonderheiten der Fremdüberwachung.
Herr Hepp, das ift Rosenheim führt als akkreditierte Inspektionsstelle die Fremdüberwachung für das RAL Gütezeichen Fenster, Fassaden und Haustüren durch. Wie sieht eine entsprechende Überprüfung aus und wie oft wird diese durchgeführt?
David Hepp:„Im Rahmen unserer Inspektionen werden alle relevanten Bereiche, von der Planung der Bauteile bis hin zur Montage, überprüft. Dabei werden die jeweiligen Bereiche der Unternehmen stichprobenartig durch die Auditoren des ift Rosenheim auf Basis der RAL Gütesicherung Fenster, Fassaden und Haustüren, RAL-GZ 695, auditiert und bewertet. Zudem wird neben der eigentlichen Planung und Herstellung der Bauteile die Qualität und die Präzision der Fertigung durch Funktionsprüfungen auf einem Prüfstand getestet. Diese Funktionsprüfungen erstrecken sich über die Festigkeit von Rahmenverbindungen bis hin zur Ermittlung der Schlagregendichtheit und Luftdurchlässigkeit von kompletten Bauteilen. Diese Inspektion wird in dem beschriebenen Umfang einmal pro Jahr durch das ift Rosenheim durchgeführt.
Herr Janning, Hohenstein ist der Prüfdienstleister, der im Auftrag der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege die Überwachung in den Wäschereien durchführt. Welche Bereiche stehen bei Ihren Kontrollen besonders im Fokus?
Andreas Janning: „Die Überwachung der hygienischen Anforderungen hat bei den Kontrollen natürlich einen hohen Stellenwert, da die Bearbeitung von Krankenhauswäsche oder Wäsche aus Lebensmittelbetrieben und Pflegeheimen sehr hohe Anforderungen an den Wäschereibetrieb stellt. Hygienisch einwandfreie und weiße Wäsche basiert auf einer optimalen Verfahrenstechnik mit den entsprechenden Waschprogrammen. Deshalb liegt hier das besondere Augenmerk. Da die Betriebe der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege sehr unterschiedlich strukturiert sind, kann der Fokus bei jeder Kontrolle kundenspezifisch angepasst werden. Wir überprüfen zum Beispiel Wäschereien in Behinderteneinrichtungen, die einige hundert Kilo Wäsche pro Tag waschen, bis hin zu Betrieben mit einer Leistung von 100 Tonnen Wäsche pro Tag. Im Grundsatz müssen beide Betriebe die Gütesicherung erfüllen. Wie sie das tun, kann jedoch ganz unterschiedlich sein.“
Herr Janning, inwiefern stellen Ihre Inspektionen die hohe Qualität, die mit RAL Gütezeichen Sachgemäße Wäschepflege verbunden sind, dauerhaft sicher?
Andreas Janning: „Betriebe, die das Recht zur Führung des RAL Gütezeichens besitzen, führen kontinuierlich Eigenkontrollen sowie Waschgangkontrollen zur Überprüfung ihrer Waschverfahren und der Waschqualität durch. Anhand dieser Waschgangkontrollen können Schwachstellen in der Wäschesortierung, der Dosierung der Wasch- und Waschhilfsmittel sowie der Wasserqualität umgehend festgestellt werden. Die Betriebe durchlaufen zwei bis zehn solcher Waschgangkontrollen pro Jahr, die innerhalb einer bestimmten Zeit durchgeführt werden müssen. Die Kontrollen vor Ort durch die Prüfbeauftragten erfolgen unangemeldet. In Bezug auf die Qualität hat dies den Vorteil, dass immer der tatsächliche Status im Wäschereibetrieb angetroffen wird, da dem Betrieb nicht bekannt ist, wann der Prüfbeauftragte zur Kontrolle kommt. Selbst wenn die Kontrolle in einem Kalenderjahr bereits erfolgt ist, kann der Betrieb nicht sicher sein, dass nicht doch noch eine Kontrolle stattfindet. Bei zehn Prozent der Betriebe wird nach der jährlichen Kontrolle nochmal eine zusätzliche Überprüfung nach dem Zufallsprinzip durchgeführt.“
Herr Hepp,wie gehen Sie vor, falls einzelne Produkte den Anforderungen, die mit dem RAL Gütezeichen Fenster, Fassaden und Haustüren verbunden sind, nicht entsprechen?
David Hepp: „Werden Abweichungen von den Anforderungen festgestellt, vereinbaren wir zusammen mit dem Hersteller Maßnahmen, um diese Abweichungen zu beseitigen und die betroffenen Einzelteile oder Bauteile zu verbessern. Sowohl die Abweichungen als auch die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln werden in einem schriftlichen Bericht festgehalten und dem Hersteller sowie der Gütegemeinschaft übermittelt. Zudem wird die Umsetzung der Maßnahmen mit einem Termin versehen und nachgeprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass nach der Inspektion durch den Hersteller die notwendigen Aktivitäten zeitnah stattfinden. Dazu steht auch ein mit der Gütegemeinschaft abgestimmtes Regelwerk zur Verfügung. Seitens der Gütegemeinschaften werden die Hersteller ebenfalls hinsichtlich festgestellter Abweichungen eng begleitet und unterstützt. Durch diese Vorgehensweise werden Abweichungen zuverlässig abgestellt und die Produktqualität stetig verbessert.“