Neue RAL Gütesicherung Asphalteinlagen legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards fest

Bonn, 10.10.2022 – Asphalteinlagen sind heute fester Bestandteil bei der Sanierung von Straßen. Aufgrund der stetig zunehmenden Mobilität werden unsere Verkehrswege immer stärker belastet. Es gilt daher, die Sanierung voranzutreiben und alte, marode Asphaltstraßen wieder instand zu setzen sowie Reflexionsrissbildungen, die für viele Straßenschäden ursächlich sind, nachhaltig zu verzögern. Aber nicht nur die wachsende Mobilität ist verantwortlich für den schlechten Zustand vieler Straßen. Natürliche Temperaturschwankungen und das unterschiedliche Temperaturverhalten von Asphalt und Beton tragen ebenfalls ihren Teil dazu bei. Eine besonders effiziente und nachhaltige Lösung für das Problem: Asphalteinlagen. Wo diese zum Einsatz kommen, bedarf es aber wirksamer Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Eben diese wurden nun in der neuen RAL Gütesicherung Asphalteinlagen fixiert.

Bei Asphalteinlagen handelt es sich um Geotextilien und geotextilverwandte Produkte, welche zwischen zwei Schichten gebunden sind und im Verbund mit dem Asphalt ein Schichtensystem bilden. Hierbei werden insgesamt vier Arten von Asphalteinlagen unterschieden: Asphalteinlagen aus Vliesstoff, aus Gitter, aus Gitter mit Verlegehilfe und aus Gitter mit Vliesstoff. Ihre Verwendung führt je nach Art zu einer besseren Bewehrung von Straßen, zu Spannungsabbau oder zur Abdichtung. Straßensanierungen mit Asphalteinlagen profitieren im Vergleich zur konventionellen Bauweise von kürzeren Einbauzeiten, weniger Materialeinsatz und sparen dadurch nicht nur Kosten, sondern, dank der längeren Nutzungsdauer durch verzögerte Rissbildungen, auch schädliche CO2-Emissionen ein.

Natürlich genießen bei einem innovativen Baustoff wie Asphalteinlagen Qualität und Sicherheit allerhöchste Priorität. So gelten die zugrunde liegenden Güte- und Prüfbestimmungen übergreifend für die von Unternehmen erbrachten Leistungen, die Produktionsabläufe und die dabei angewandten Verfahren, die Fremdüberwachung sowie die Verarbeitungsrichtlinien für die Bauweise mit Asphalteinlagen. Ein gütegesichertes Bauwerk entsteht demnach nur dann, wenn die Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen ganzheitlich erfüllt werden, beginnend mit der Erkundung, dem Entwurf, der Planung, der Herstellung der verwendeten Baustoffe und der Ausführung bis hin zur Fertigstellung, der Abnahme, der Gewährleistung und den Garantien.

Wie aus dem umfänglichen Geltungsbereich der Güte- und Prüfbestimmungen ersichtlich wird, betreffen seine Regelungen eine Vielzahl an Akteuren. Ihm unterliegen die Gewerke und Produkte von Planern, Bauunternehmen, spezialisierten Verlegern von Asphalteinlagen, spezialisierten Fräsunternehmen, Emulsionsherstellern, Emulsionen anspritzende Unternehmen, die Inverkehrbringer von Asphalteinlagen und externen Prüfinstitute. Darüber hinaus sind Gütezeichenbenutzer verpflichtet, Gewerke und/oder Produkte bzw. Leistungen, die mit dem Gütezeichen gekennzeichnet sind, der Gütegemeinschaft zu melden und entsprechend zu dokumentieren.