RAL Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken revidiert seine Gütesicherung

Eisenhüttenschlacken sind ein wertvoller Rohstoff, der bei der Produktion von Roheisen und Stahl entsteht. Die aus ihnen hergestellten Nebenprodukte werden als Baustoffe in der Zement- und Betonindustrie eingesetzt und finden ebenso als kalkhaltiges Düngemittel Anwendung in der Landwirtschaft. Eisenhüttenschlacken und ihre Nebenprodukte sind jedoch nicht nur wirtschaftliche Produkte, sondern leisten bereits seit vielen Jahrzehnten einen bedeutenden Beitrag zur Kreislaufwirtschaft. Nun hat die Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken ihre Güte- und Prüfbestimmungen inhaltlich neu gefasst.

In modernen Verarbeitungsprozessen entstehen aus Eisenhüttenschlacken, kurz „Schlacken“ genannt, Hüttensand, Gesteinskörnungen und Düngemittel, die in der Baubranche und der Landwirtschaft genutzt werden. Schlackenbasierte Produkte wie Beton, Asphalt und Konverterkalk sind vielseitig einsetzbar, von hoher Qualität und vor allem umweltverträglich. Denn der Einsatz von Eisenhüttenschlacken schadet weder dem Grundwasser oder den Böden noch der Pflanzenwelt. Der Gehalt an umweltrelevanten Bestandteilen ist sehr niedrig und mit denen natürlicher Gesteine vergleichbar. Sie können daher ohne Risiko eingesetzt werden und unterstützen auf diese Weise die Ressourcenschonung. Eisenhüttenschlacken leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft, denn fast das gesamte Schlackenaufkommen wird zur Herstellung von Produkten verwendet. Lediglich 5 Prozent landen auf der Deponie. Ihr Einsatz reduziert außerdem die Emission von CO2 und kann den Abbau großer Mengen der Primärrohstoffe Naturstein und Sand vermeiden, sodass Landschaften geschützt werden.

Gütegesicherte Eisenhüttenschlacken bieten ein Produkt, das die unternehmerische Wettbewerbsfähigkeit genauso schützt wie die Umwelt. Die Gütegemeinschaft Eisenhüttenschlacken e.V. sichert die Einhaltung dieser Standards für Produkte aus Eisenhüttenschlacken. In den Güte- und Prüfbestimmungen sind neben den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit auch die Anforderungen an Verwendung sowie Aufbereitung und Lagerung festgelegt. Aufgrund der Novelle der Ersatzbaustoff-Verordnung, der sogenannten Mantelverordnung, hat die Gütegemeinschaft die Güte- und Prüfbestimmungen nun inhaltlich vollkommen neu gefasst. Dabei hat sie besonderen Wert auf eine übersichtliche tabellarische Darstellung der Anforderungskriterien gelegt, die von den Gütezeichenbenutzern als wichtiges Hilfsmittel im Kunden- und Lieferantenverhältnis und als Rationalisierungsinstrument in der täglichen Praxis Anwendung finden.