Internationale Freiwilligendienste werden immer populärer. Rund 8.000 überwiegend junge Deutsche engagieren sich jährlich bei einer nationalen oder internationalen Hilfsorganisation im Ausland. Aber nicht immer verläuft der Dienst für einen guten Zweck reibungslos. Manchmal sind die Aufgabengebiete ungeklärt und die Freiwilligen sitzen frustriert ihre Zeit ab, ohne tätig werden zu können. Noch schlimmer: Manche laufen sogar Gefahr, mit den Behörden des Gastlands in Konflikt zu geraten, weil sie vom Veranstalter statt des erforderlichen Arbeitsvisums nur ein Touristenvisum erhalten haben. Vor schwarzen Schafen unter den Organisationen schützt ab sofort das RAL Gütezeichen Internationaler Freiwilligendienst. Es regelt bis ins Detail die Pflichten der Entsende- und der Aufnahmeorganisation, gibt Vorgaben für Krisenfälle und beschreibt die Rechte und Pflichten der Freiwilligen.

Das RAL Gütezeichen Internationaler Freiwilligendienst kann sowohl Entsende- als auch Aufnahmeorganisationen verliehen werden. Eine der wichtigsten Anforderungen für die Verleihung ist der Nachweis, dass die Organisation ihrer Fürsorgepflicht gegenüber den Freiwilligen nachkommt. Dazu zählen beispielsweise die umfassende Information über die soziale Sicherung, die Klärung der aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und der Haftungsfragen, Maßnahmen zur Gesundheitsvorbeugung und der Versorgung im Krankheitsfall, Informationen zum Notfall- und Krisenmanagement sowie Auslandsversicherungen zum Krankenschutz.

Anforderungen umfassen alle wichtigen Aspekte des Freiwilligendienstes

Die Kriterien für die Verleihung des RAL Gütezeichens Internationaler Freiwilligendienst umfassen alle wichtigen Aspekte des Freiwilligendienstes. So können Freiwillige bei einer Organisation mit dem RAL Gütezeichen davon ausgehen, dass sie auf ihre Tätigkeit vorbereitet und darüber informiert werden, welche Aufgaben sie vor Ort erwarten. Transparent sind auch die Kriterien für die Auswahl der Freiwilligen. Entsende- und Aufnahmeorganisation haben sie gemeinsam erarbeitet und die Freiwilligen darüber informiert. Gesichert ist zudem die Begleitung während des Freiwilligendienstes. Dafür steht den Freiwilligen bei der Entsende- und der Aufnahmeorganisation je eine Person zur Verfügung.