Neue RAL Registrierung legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards fest
Carbonbeton ist ein innovativer und vielseitiger Bau- und Verbundwerkstoff, der aus den zwei Komponenten Beton und einer Bewehrung aus Kohlenstofffasern in Form von Matten und Stäben besteht. Dem Stahlbeton ähnlich, verfügt er diesem gegenüber jedoch über Vorteile im Hinblick auf Langlebigkeit und Ressourceneinsparung. Um aber sicherzustellen, dass bei der Verwendung von Carbonbeton keine unakzeptablen Risiken für Mensch und Umwelt auftreten und die notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes nicht über das Niveau der Stahlbetonbauweise anwachsen, bedarf es wirksamer Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Eben diese wurden nun in dem neuen RAL Regelwerk zur Carbonbetonbauweise fixiert.
Carbonbeton bietet gegenüber der Stahlbetonbauweise viele Vorteile, die im Einklang mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung stehen. Hierzu zählt in erster Linie seine Korrosionsbeständigkeit, die eine deutlich längere Lebensdauer der Betonkonstruktionen ermöglicht. Da die beim Bau eingesetzte Carbonbewehrung folglich nicht wie eine Stahlbewehrung vor Korrosion geschützt werden muss, kann auch die Betonüberdeckung, die beim Stahlbeton mehrere Zentimeter beträgt, auf wenige Millimeter reduziert werden. Deutlich dünnere Konstruktionen und Materialeinsparung von bis zu 80 Prozent, je nach Bauteil, sind daher möglich.
Aber auch bei einem innovativen Baustoff wie Carbonbeton genießt der Arbeitsschutz allerhöchste Priorität: Besondere Aufmerksamkeit gilt der Auswahl der zum Neubau sowie zur Verstärkung und Instandsetzung eingesetzten matten- und stabförmigen Bewehrungen aus Kohlenstofffasern. So wurden bei der mechanischen Bearbeitung von Kunststoffen mit bestimmten pechbasierten Kohlenstofffasern gesundheitsgefährdende Belastungen mit lungengängigen Faserstäuben gemessen. Und auch bei Kohlenstofffasern aus thermischen Recyclingprozessen kann derzeit ein Potenzial zur Freisetzung gesundheitsgefährdender Faserstäube nicht ausgeschlossen werden.
Die nun neu anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen legen Anforderungen für den Einsatz von matten- und stabförmigen Bewehrungen aus Kohlenstofffasern im Betonbau der Bereiche Neubau sowie Verstärkung und Instandsetzung für die jeweiligen Herstellungs-, Bearbeitungs- und Recyclingprozesse fest: Die RAL Registrierung stellt bei Vereinbarung im Kunden-Lieferanten-Verhältnis sicher, dass in der gesamten Lieferkette Erzeugnisse, die im Betonbau angewendet werden, keine matten- oder stabförmigen Bewehrungen aus Kohlenstofffasertypen enthalten, die aufgrund ihrer Fasermorphologie oder ihres Bruchverhaltens zu einer gesundheitlich relevanten Freisetzung faserförmiger Stäube führen können. Auf dieser Grundlage dient das neue Regelwerk als Maßnahme zur Kommunikation in der Wirtschaft, beim Einsatz von Carbonbeton nach geltendem Arbeitsrecht keine spezifischen Regelungen zum Arbeitsschutz treffen zu müssen.