RAL Gütegemeinschaft Faire Anwerbung Pflege Deutschland überarbeitet und erweitert Gütesicherung

Der Mangel an Pflegekräften ist entscheidender Engpassfaktor für Krankenhäuser, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Während die Zahl der offenen Stellen stetig wächst, wird die Stellenbesetzung durch inländische Arbeitskräfte immer schwieriger. Bereits jetzt werben zahlreiche deutsche Gesundheitseinrichtungen direkt im Ausland internationale Pflegekräfte an. Um die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen, werden sie in zunehmendem Maße darauf angewiesen sein, Personal von dort zu gewinnen. Das Anfang 2022 neu anerkannte RAL Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ stellt sicher, dass die Anwerbung, Vermittlung und Integration erleichtert sowie die hierzu notwendigen Verfahren transparent ausgestaltet werden. Die diesem Gütezeichen zugrunde liegenden Güte- und Prüfbestimmungen wurden nun überarbeitet und erweitert.

Verlässliche Informationen, Transparenz und Fairness sind für alle beteiligten Akteure bei der Gewinnung ausländischer Pflegekräfte unerlässliche Kriterien einer wertschätzenden Zusammenarbeit. Vom Vermittlungs- und Anwerbeprozess bis hin zur betrieblichen Einarbeitung und Integration schaffen sie das Fundament einer gelungenen Kooperation. Das RAL Gütezeichen „Faire Anwerbung Pflege Deutschland“ hat den Zweck, eben diese Kriterien klar zu definieren und Unternehmen, die sich ihnen nachweislich verpflichten, auszuzeichnen. Es dient als staatliches Siegel der Bundesrepublik Deutschland für die privatwirtschaftliche Anwerbung von Pflegefachpersonal aus Drittstaaten. Als Zeicheninhaber fungiert das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), während die Gütegemeinschaft verantwortlich für seine Erteilung ist.

Der Anforderungskatalog den Unternehmen, die an einer Gütesicherung interessiert sind, hierzu erfüllen müssen, konzentriert sich auf drei Kernpunkte: die angemessene Informationserteilung zur Erwerbsmigration in den deutschen Pflegearbeitsmarkt, Transparenz in der kompletten Vermittlung und Anwerbung sowie die Unternehmensverantwortlichkeiten und Selbstverpflichtungen im Gesamtprozess. Das Gütezeichen orientiert es sich inhaltlich an einem Katalog national und international geltender Standards und Normen: Zu diesen zählen insbesondere die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen, Teile der Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der globale Verhaltenskodex der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für die internationale Anwerbung von Gesundheitsfachkräften, der International Recruitment Integrity System (IRIS)-Standard der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Werkzeugkoffer des Deutschen Kompetenzzentrums für internationale Fachkräfte in den Gesundheits- und Pflegeberufen (DKF).

Ein knappes Jahr nach der Schaffung der Gütesicherung haben sich einige Anpassungen in den Güte- und Prüfbestimmungen ergeben: So wurden Präzisierungen beim Abstimmungsprozess mit Antragstellenden und in der Kommunikation mit Prüfenden vorgenommen. Zudem wurden Anforderungen an die AGBs von Personal-Service-Agenturen und selbstanwerbenden Agenturen strukturell erweitert sowie einzelne Gütekriterien inhaltlich angepasst und die Nutzungsdauer des Gütezeichens auf zwei Jahre befristet. Die überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen werden ab 1. Januar 2023 von der Gütegemeinschaft als Grundlage für die Eigen- und Fremdüberwachung angewendet.