Unabhängig von der Jahreszeit kann es in Hanglagen, beispielsweise durch starke Regenfälle oder aufgrund der Bodenbeschaffenheit, zur Lockerung des Gesteins kommen. Ab sofort können Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Hang-, Böschungs-, Lockergesteins- und Felssicherungssystemen stehen, ral-gütegesichert werden. Die Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung e. V. wurde im März durch RAL anerkannt. Sie vergibt ab sofort das gleichnamige RAL Gütezeichen Hang- und Felssicherung.
In der Gütegemeinschaft Hang- und Felssicherung sind Planungsbüros, ausführende Firmen, Systemhersteller und Bildungseinrichtungen vertreten. Gemeinsam haben sie festgestellt, dass die industriellen Anforderungen der Seilzugangspositionierung nicht ohne weiteres auf die Hang- und Felssicherung übertragbar sind. Weiterhin sind Kenntnisse zu Felsen, Gesteinen und Lockergesteinsbedeckungen sowie Anschlagpunkten und Anschlageinrichtungen nötig, um sicher in Hang- und Felslage zu arbeiten. Die Gründung und Anerkennung der Gütegemeinschaft und die Vergabe des gleichnamigen RAL Gütezeichens sorgen für Klarheit, mehr Sicherheit und Transparenz. . Betriebe, Mitarbeitende und Auftraggebende profitieren gleichermaßen von der neuen Gütesicherung.
Die Güte- und Prüfbestimmungen des neuen RAL Gütezeichens Hang- und Felssicherung gelten für alle Tätigkeiten mit Absturzgefahr, die im Gelände stattfinden. Weiterhin sind Maßnahmen abgedeckt, die im Zusammenhang mit Höhenarbeiten, Geologie und Geotechnik, Schutzbauten gegen Naturgefahren oder Schutzgebieten stehen. Die in den Güte- und Prüfbestimmungen festgelegten Maßnahmen beziehen sich auf das sichere Bewegen und Positionieren von Personen, die Tätigkeiten an den Hang- und Felsböschungen ausführen, oder dem Schaffen von Anschlagspunkten an betroffenen Stellen. Die Inspektion von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren und Rettungstechniken für alle Personen, welche diese Tätigkeiten ausführen, werden ebenfalls berücksichtigt. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird kontinuierlich nicht nur von den Betrieben selbst überwacht, sondern auch einmal jährlich unangekündigt durch eine neutrale und fachlich geeignete Prüfstelle.