Ob Krankenhaus oder Pflegeeinrichtung, Gastronomie oder Lebensmittelverarbeitung: Überall ist saubere und vor allem hygienisch einwandfreie Kleidung ein Muss. Gerade in diesen sensiblen Bereichen tragen Dienstleistungsunternehmen eine besondere Verantwortung. Um eine hygienisch einwandfreie Aufbereitung der Kleidung sicherzustellen, setzen deshalb viele Textildienstleister auf das Qualitätssicherungssystem des RAL Gütezeichens sachgemäße Wäschepflege.

Dieses erfordert ein konsequentes Hygienemanagement, das von der Anlieferung der Wäsche über den gesamten Aufbereitungsprozess bis hin zur Lagerung der fertigen Wäsche alle Aspekte umfasst. Dazu müssen die Unternehmen beispielsweise durch die Trennung von einzelnen Betriebsteilen dafür sorgen, dass saubere und schmutzige Wäsche nicht miteinander in Berührung kommen können. Die Güte- und Prüfbestimmungen des RAL Gütezeichens verlangen eine kontinuierliche Eigenüberwachung im Betrieb. So muss beispielsweise das Brauchwasser täglich untersucht und die Qualität der fertigen Wäsche anhand von Prüflisten regelmäßig kontrolliert werden. Dies erstreckt sich von der Überprüfung der Sauberkeit und Fleckentfernung über die Glättung, den Finish-Effekt und die Legung bis hin zur Verpackung der Wäsche.

Die ebenfalls vorgeschriebene neutrale Fremdüberwachung bezieht sich in erster Linie auf die Waschverfahren im Betriebsablauf sowie auf die Einhaltung von Hygienevorschriften. Sie wird ausschließlich von den Hohenstein Instituten durchgeführt. Sie sind für die Auswertung spezieller Testgewebe im Zuge der vorgeschriebenen Waschgangkontrollen sowie die regelmäßigen Betriebskontrollen zuständig, bei denen u.a. die betrieblichen Hygienepläne und die Ergebnisse der Eigenüberwachung überprüft werden.