RAL Registrierung „Boxspring und Boxspring-Bettsysteme“ legt Anforderungen fest

Bonn, 16. Juli 2020 – Boxspringbetten sind stark nachgefragt, weil Verbraucher damit Komfort und ein besonders gutes Liegegefühl verbinden. Aber Boxspring ist kein geschützter Begriff und nicht jedes Schlafmöbel, das so bezeichnet wird, erfüllt die hohen Vorstellungen der Käufer. Die neue RAL Registrierung Boxspring und Boxspring-Bettsysteme legt ab sofort die Anforderungen fest, die hochwertige Boxspringbetten erfüllen müssen, und gibt Verbrauchern damit Sicherheit beim Kauf ihres Betts.

Die RAL Registrierung bestimmt, dass Boxspring ein Bettsystem aus mindestens zwei aufeinander liegenden Teilen, einer Box und einer Matratze, ist. Die untere Box besteht aus einem Grundrahmen mit einem fest oder formschlüssig eingearbeiteten Federkern. Die Box kann dabei manuelle oder motorisierte Verstellmöglichkeiten bieten. Um optimalen Schlafkomfort zu bieten, soll die Box in Kombination mit der Boxspring-Matratze zudem gegenseitiges Verrutschen vermeiden. Das Boxspringbett darf mit Füßen, einer Auflage (Topper) in einer Dicke von weniger als zehn Zentimetern sowie mit Kopf- und Fußteilen erweitert werden.

Die Definition für Boxspringbetten wurde von der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) in Zusammenarbeit mit Prüfinstituten und Fachleuten der Möbelbranche erarbeitet und von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung als Registrierung anerkannt. Die Registrierung hat die offizielle Bezeichnung „Boxspring und Boxspring-Bettsysteme – Begriffsbestimmung und Anforderungen – RAL-RG 441“. RAL Registrierungen sind qualitätsfördernde, prüftechnische oder andere Regelungen für Produkte oder Dienstleistungen und in der Regel an der Bezeichnung „RAL-RG“ und der entsprechenden Nummer zu erkennen. Sie werden von RAL unter Einbeziehung der relevanten Fach- und Verkehrskreise entwickelt, zu denen unter anderem Hersteller, Handel, Behörden sowie Wirtschafts- und Verbraucherorganisationen gehören können.

RAL Hauptgeschäftsführer Rüdiger Wollmann erklärte zu der neuen Kennzeichnung: „RAL Registrierungen beruhen ebenso wie RAL Gütezeichen auf neutralen und objektiven Kriterien. Ihre Zuverlässigkeit gibt Verbrauchern Sicherheit. Insbesondere die seit mehr als 95 Jahren vergebenen RAL Gütezeichen sind heute in fast allen Lebensbereichen anzutreffen und werden wegen ihrer Vertrauenswürdigkeit von Verbraucherschutzorganisationen zur Orientierung empfohlen.“