Kriterien für die RAL Gütezeichen Gebäudereinigung und Gebäudereinigung im Gesundheitswesen überarbeitet und aktualisiert

Bonn, 12.11.2020 – In öffentlichen Räumen, Hotels oder beispielsweise Seniorenheimen, vor allem aber in Gesundheitseinrichtungen spielen Sauberkeit und Hygiene eine zentrale Rolle. Viele Anbieter aus dem In- und Ausland bewerben sich um öffentliche und private Aufträge und nicht immer ist die fachliche Qualifikation der Unternehmen auf Anhieb erkennbar. Ausweise für geschultes und fachlich geeignetes Personal, genau definierte Arbeitsabläufe und deren regelmäßige Überwachung sind das RAL Gütezeichen Gebäudereinigung und das RAL Gütezeichen Gebäudereinigung im Gesundheitswesen. Die Kriterien für die Verleihung der beiden Gütezeichen, die Güte- und Prüfbestimmungen, wurden jetzt überarbeitet und aktualisiert.

Gerade im Gesundheitswesen sind die Anforderungen an Hygiene und Sauberkeit hoch. Schließlich bekommen 3,6 Prozent der Krankenhauspatienten während ihres Aufenthalts eine Infektion, so das Robert-Koch-Institut. Eine wichtige Aufgabe fällt dem Reinigungspersonal zu. Das RAL Gütezeichen Gebäudereinigung im Gesundheitswesen fordert u. a. speziell für den Hygienebereich ausgebildetes und regelmäßig geschultes Personal. Zudem umfassen die Kriterien für die Vergabe genaue Anforderungen für alle Arbeitsschritte von der Planung der Reinigung bis zur Ausführung und dem Umgang mit Reklamationen. Für Hygienebereiche müssen Hygienepläne erstellt werden mit Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Vorgaben für die Personalhygiene.

Auch die Verleihung des RAL Gütezeichens Gebäudereinigung setzt die Erfüllung hoher Anforderungen an das Personal voraus. Das Gütezeichen wird unter anderem für Leistungen in der Krankenhaus-, Alten- und Pflegeheimreinigung, der Gebäudeinnen- und Glasreinigung sowie der Reinigung von Industrieanlagen verliehen. Die Gütesicherung verlangt beispielsweise strenge Qualitätskontrollen und den Nachweis von Mitarbeiterschulung und -unterweisung, damit sich die Auftraggeber auf die Kompetenz der Reinigungskräfte verlassen können.

Die Einhaltung der Vergabekriterien für beide RAL Gütezeichen wird sowohl kontinuierlich von den Betrieben selbst als auch regelmäßig neutralüberwacht.