RAL Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter überarbeitet

Bonn, 21.11.2019 – Der Transport von Gefahrgut beispielsweise aus der chemischen Industrie stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit des Verpackungsmaterials. Das RAL Gütezeichen Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter steht seit 1983 für hohe Qualitätsstandards bei der Herstellung entsprechend sicherer Fässer, Kanister, Säcke aus Kunststoffgewebe oder Kunststofffolie, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoffinnenbehälter sowie flexible Großpackmittel (IBC) aus Kunststoffgewebe bzw. -folie. Die Kriterien für seine Vergabe, die Güte- und Prüfbestimmungen, wurden nun auf Grundlage der neuen Regelungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vollständig überarbeitet.

Um die Sicherheit von Verpackungsmaterialien, in denen gefährliche Güter transportiert werden, sicherzustellen, stellt das RAL Gütezeichen Kunstoffverpackungen für gefährliche Güter hohe Anforderungen an deren Herstellung, die in weiten Teilen über gesetzliche und normative Regelungen hinausgehen. Um das RAL Gütezeichen nutzen zu können, müssen Hersteller beispielsweise während der Produktion von Kanistern aus Kunststoff deren Mindestwanddicke, Dichtheit, äußere Beschaffenheit sowie die korrekte Montage und Funktion von Dichtungen, Verschlüssen und Ventilen genau überwachen. Die fertiggestellten Verpackungen werden anschließend gründlich auf Dichtheit und Innendruck geprüft. Die Einhaltung des Qualitätssicherungsprogramms wird kontinuierlich durch die Unternehmen selbst sowie einmal jährlich durch neutrale Prüfer überwacht.

Derzeit gehören der RAL Gütegemeinschaft Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter, in der sich die Nutzer des RAL Gütezeichens zusammengeschlossen haben, 21 Unternehmen an. Die Zahl erteilter Gefahrgutzulassungen für die Produkte von Mitgliedern der Gütegemeinschaft liegt bei rund 1.500. Damit ist die RAL Gütegemeinschaft der größte Fremdüberwacher im Bereich der Gefahrgutverpackungen.

Informationen zu RAL

Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen im Produkt- und Dienstleistungsbereich ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz. Auch die weiteren Geschäftsbereiche RAL FARBEN, RAL UMWELT und RAL LOGO LIZENZ befassen sich in unterschiedlichster Ausprägung mit dem Thema Kennzeichnung.

Hinweis für Journalisten:
Eine druckfähige Abbildung des RAL Gütezeichens lassen wir Ihnen auf Anfrage gern zukommen.