Die Gütesicherung gilt für industriell gefertigte Einzelfeuerstätten, und zwar den Aufbau von Kaminöfen oder Raumheizer in anschlussfertigem Zustand sowie die Schaffung von funktionellen Einheiten mit den erforderlichen Abgasanlagen. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus muss für die Feuerstätte eine positiv bestandene Prüfung und eine Prüfung der abgasrelevanten Werte sowie eine ausführliche, von der Prüfstelle abgestempelte Aufbau- und Bedienungsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein. Der Aufbau darf nur von fachlich geeignetem Personal durchgeführt werden. Nach dem Aufbau ist ein Probebetrieb durchzuführen und die Kund:innen eingehend in die Bedienung einzuweisen einschließlich des umwelt- und wirkungsgradgemäßen Feuerstättenbetriebes.