Gütezeichen

RAL-GZ 388, Erzeugnisse aus Mineralwolle

Vorteile für den Verbraucher Das RAL Gütezeichen Erzeugnisse aus Mineralwolle bietet dem Verbraucher objektive und verlässliche Orientierung, denn es signalisiert die neutrale und objektive Bewertung von Mineralfasern durch laufende externe Überwachung.

Dem Händler wie dem Käufer signalisiert es die Qualität und die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes Mineralwolle, die laufend von unabhängigen Experten und nach strengen Kriterien untersucht wird.

Der professionelle Verarbeiter wie auch der Heimwerker kann sicher sein, dass er mit einem gesundheitlich unbedenklichen Qualitätsprodukt arbeitet.

Der Händler hat die Garantie, dass er seinen Kunden ein gesundheitlich unbedenkliches Qualitätsprodukt anbieten kann.

Die Vergabe des RAL Gütezeichens Erzeugnisse aus Mineralwolle basiert auf der Erfüllung der folgenden Anforderungen:

  • Freizeichnungsnachweis: Der Mineralwolle-Hersteller muss der Gütegemeinschaft Mineralwolle Prüfberichte und –zeugnisse von anerkannten Fachinstituten vorlegen, dass der jeweilige Mineralwolle-Fasertyp eines der drei inhaltsgleichen Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung erfüllt.
  • Erstprüfung: Anschließend weist der Mineralwolle-Hersteller für jeden Produktionsstandort (Werk, Produktionslinie) nach, dass der dort gefertigte Fasertyp dem frei gezeichneten, also gesundheitlich unbedenklichem Fasertyp entspricht und legt einen Prüfbericht eines von der Gütegemeinschaft benannten Prüfinstituts vor.
  • Herstellererklärung: Durch eine schriftliche Erklärung muss sich der Hersteller zur Übereinstimmung zwischen in der Erstprüfung getesteten und dem hergestelltem bzw. vermarkteten Fasertyp verpflichten.
  • Eigenüberwachung: Ein Eigenüberwachungssystem wird vom Hersteller installiert und ein Überwachungsvertrag mit einem von der Gütegemeinschaft Mineralwolle anerkannten Institut abgeschlossen.
  • Fremdüberwachung: Der Hersteller bzw. die Produktionslinien werden nun fortan von einem unabhängigen Institut geprüft. Die Verleihung des RAL Gütezeichens Erzeugnisse aus Mineralwolle erfolgt nur nach positiver Prüfung durch die Gütegemeinschaft. Bei gütegesicherten Mineralwolle-Erzeugnissen kann der Verbraucher also sicher sein, dass er ein Produkt erhält, dass eines der drei Freizeichnungskriterien erfüllt und gesundheitlich unbedenklich ist.

Vorteile für den Hersteller und die Mitgliedsunternehmen

  • Die Mitgliedsunternehmen und Hersteller von Mineralwolle profitieren vom hohen Wiedererkennungswert und der großen Glaubwürdigkeit des RAL Gütezeichens Erzeugnisse aus Mineralwolle.
  • Die Mitgliedsunternehmen und Hersteller von Mineralwolle können in für sie einfacher Art ihrer Informationspflicht und der gesetzlichen Nachweispflicht nachkommen.
  • Die Mitgliedsunternehmen und Hersteller von Mineralwolle profitieren von der Öffentlichkeitsarbeit und dem Service für Verbraucher der Gütegemeinschaft Mineralwolle Die Mitgliedsunternehmen und die Hersteller von Mineralwolle werden auf der umfangreichen und informativen Internetseite Gütegemeinschaft genannt und sind durch Links direkt zu erreichen.

Kategorie:
Baubereich

Zeichenträger

Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. Zum Wiesenrain 3
04519 Rackwitz
Telefon: (034202) 152888 E-Mail: info[at]mineralwolle.de Ansprechpartner: Frau Geschäftsführerin Susann Martin www.ral-mineralwolle.de

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