Die Gütesicherung legt die Grundlagen für Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen für
CO2 kompensierte Energieprodukte fest. Es muss nachgewiesen sein, dass Energieprodukte einem lückenlosen und nachvollziehbaren Prozess zwischen erworbenen CO2-Zertifikaten und der verkauften Menge an CO2-neutralen Energieprodukten, in einem festgelegten Zeitraum unterliegen. Die Zertifikate müssen durch anerkannte und registrierte Dienstleister im Namen des Anbieters/ Lieferanten in offiziellen Registern nachweislich stillgelegt und unwiderruflich dem Markt entzogen sein.