RAL-GZ 241, Forstliches Vermehrungsgut
Vorteile für die Forstbaumschulen und die Waldbesitzenden
- Sonderherkünfte sind hochwertiges forstliches Vermehrungsgut, deren Qualitätsansprüche im oberen Drittel der gesetzlich geforderten Normen liegen.
- Für die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegenden Baumarten hat die DKV eigene Qualitätsrichtlinien erarbeitet und wendet diese bei der Auswahl von Erntebeständen an.
- Die Anbauempfehlungen der Bundesländer sehen ausdrücklich die bevorzugte Verwendung von Sonderherkünften im Wald vor.
- Die Herkunft der Sonderherkünfte ist vom Ernteort des Samens über die Baumschule bis zur Verwendung der Pflanze im Wald durch DKV - Begleitpapiere nachvollziehbar.
- Die Überwachung der Einhaltung der Vertriebsbestimmungen erfolgt durch örtliche Fremdkontrollen bei der Ernte und in den Mitgliedsbetrieben sowie ggf. genetische Untersuchungen, einschl. notwendiger Rückstellproben.
- Sonderherkünfte werden von über 80 Forstbaumschulbetrieben bundesweit vorgehalten und sind damit flächendeckend für nahezu alle Standortansprüche im Wald verfügbar.
- Das Spektrum der Sonderherkünfte wird durch Auswahl geeigneter Erntebestände ständig bei allen forstlich relevanten Baumarten erweitert.
Kategorie:
Land- u. Ernährungswirtschaft
Zeichenträger
DKV - Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e. V. Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden Telefon: (0611) 8 15 16 41 Fax: (0611) 8 15 19 72 E-Mail: info[at]dkv-net.de Ansprechpartner: Herr Geschäftsführer Thomas Rohde www.dkv-net.de