Können Sie kurz erklären, was die wesentlichen Aufgaben der RAL Gütegemeinschaft Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter e. V. sind?
Die Gütegemeinschaft Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter e. V. ist eine von derzeit knapp 20 anerkannten Überwachungsstellen, die Überwachungsprüfungen und die Auditierung bei der Fertigung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter durchführen dürfen. Um Verpackungen bzw. IBCs (Intermediate Bulk Container) für den Transport gefährlicher Güter überhaupt herstellen zu dürfen, muss die Einführung und Aufrechthaltung einer Gütesicherung mit integriertem Qualitätssicherungsprogramm, kurz QSP genannt, nachgewiesen werden. Es ist nötig, dass das QSP von der zuständigen Behörde anerkannt wird. Im Falle der Gütezeichenbenutzer ist es so, dass die Güte- und Prüfbestimmungen das QSP im Geltungsbereich der jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen darstellen. Das QSP gilt für die Überwachung der Fertigung von Kunststoffverpackungen und -IBCs, die gemäß den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter der Bauart nach zugelassen sind. Es dürfen nur Verpackungen ausgeliefert werden, die der zugelassenen Bauart und damit den Vorschriften entsprechen. Die Anwendung des QSP und die Überwachung der Fertigung durch die Gütegemeinschaft Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter e. V. trägt genau dazu bei.
Was müssen die Produzenten von Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter nachweisen, um das Gütezeichen zu erhalten? Was sind die wichtigsten Anforderungen?
Sie müssen nachweisen, dass sie in Eigenüberwachung die verschiedenen Prüfungen für die jeweils produzierten Verpackungen bzw. IBCs bei Produktionsbeginn, während der Produktion und danach durchführen. Entscheidend sind dabei u. a. die Funktionsmaße, die Masse und die Mindestwanddicke der Verpackungen bzw. IBCs. Nicht zu vergessen ist auch die Kennzeichnung, die für Gefahrgutverpackungen eine besondere Bedeutung haben. Nach der Produktion werden u. a. durch eine Fall- und eine Innendruckprüfung die Leistungsfähigkeit und Qualität der Verpackungen bestätigt, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Produkte mit RAL Gütezeichen Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter erfüllen automatisch alle gesetzlichen Anforderungen. Andernfalls dürfen sie nicht als Gefahrgutverpackungen eingesetzt werden.
Inwiefern geht das Gütezeichen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus?
Früher waren die Unterschiede zwischen den gesetzlichen und den Anforderungen der Gütezeichen sehr deutlich. Dann wurden von der zuständigen Behörde fast alle Anforderungen für den regulatorischen Ansatz der Gefahrgutverpackungen übernommen. Daher sind die Unterschiede heutzutage nicht mehr so groß. Aber vor allem bei der Häufigkeit der Prüfungen zur Selbstüberwachung geht die Gütegemeinschaft noch über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
Welche Rolle spielt Kreislaufwirtschaft/Nachhaltigkeit für das Gütezeichen Kunststoffverpackungen für gefährliche Güter?
Die Kreislaufwirtschaft spielt natürlich für die Verpackungen generell eine große Rolle. In der Gütegemeinschaft beschäftigen wir uns vor allem mit dem Einsatz von Rezyklaten. Das ist aber nicht so einfach, da die Anforderungen an den Rezyklateinsatz gerade bei den Gefahrgutverpackungen besonders hoch sind. Einige Mitglieder haben hierfür schon interne Standards etabliert, die sie in den nächsten Jahren weiter ausbauen wollen.
Werfen wir einen Blick in die Zukunft: Mit welchen Entwicklungen und Herausforderungen sieht sich Ihre Gütegemeinschaft konfrontiert?
Aktuell spielt der Entwurf der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) eine sehr große Rolle. Darin werden auf EU-Ebene alle Vorgaben für Verpackungen ab 2025 geregelt. Wir begleiten diesen Prozess sehr intensiv und versuchen, die besonderen Umstände der Gefahrgutverpackungen zu verdeutlichen. Denn sie haben nicht nur die Anforderungen dieser Verordnung, sondern eben auch die Vorgaben aus dem Gefahrgutbereich zu erfüllen. Dort steht im Gegensatz zur PPWR die Sicherheit an erster Stelle und erst dann folgt die Nachhaltigkeit.