Hohe Standards der RAL Gütesicherung können Wettbewerbsvorteile sichern
Bonn, 26.01.2022 – Das von der Europäischen Kommission im Dezember 2019 vorgestellte Konzept des European Green Deal hat das Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu senken und Europa als ersten klimaneutralen Kontinent zu etablieren. Neben dem Ziel der Klimaneutralität soll auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft erhalten bzw. gesteigert werden. Die konkret angestrebten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele reichen von Regulierung und Normung über Investitionen und Innovation oder den Dialog mit den Sozialpartnern bis hin zu internationaler Zusammenarbeit. Den RAL Gütegemeinschaften und ihren Mitgliedsunternehmen bietet der Green Deal insbesondere die Chance, mit hohen Nachhaltigkeitsstandards bei öffentlichen Ausschreibungen zu punkten.
Mit dem am 11. Dezember 2019 verkündeten European Green Deal will die Europäische Kommission eine Antwort geben auf die existenziellen Bedrohungen durch Klimawandel und Umweltzerstörung. Der Deal stellt einen zentralen Bestandteil der Klimapolitik der EU dar und umfasst eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Bei der Verfolgung seiner Ziele setzt er bewusst auf die nachhaltigkeitsfördernde Wirkung von Innovationen, anstatt auf Verzicht und Verbote.
Auch die Mitgliedsunternehmen der RAL Gütegemeinschaften sind den, durch den Deal angestoßenen, Veränderungen unterworfen: beispielsweise in Form von Effizienzanforderungen bei Anschaffungen oder Baumaßnahmen, durch Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte oder Verpackungen, durch veränderte Kostenstrukturen bei Energie und Rohstoffen oder durch veränderte Anforderungen bei der Entwicklung von Produkten und Anlagen. Erste Vorgaben des Green Deal wurden in Deutschland bereits im Kreislaufwirtschaftsgesetz, im Klimaschutzgesetz und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung energieeffizienter Leistungen verbindlich umgesetzt.
Für die RAL Gütegemeinschaften besonders interessant sind die Auswirkungen des Deals auf den Bereich der öffentlichen Beschaffung: In dem 2019 verabschiedeten „Klimaschutzprogramm 2030“ der Bundesregierung wurde politisch beschlossen und so auch im Klimaschutzgesetz verankert, dass die Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 klimaneutral werden soll. Darüber hinaus ist die Ressourcenschonung als Ziel im Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegt und es sind zahlreiche Umweltaspekte bei der Beschaffung durch öffentliche Stellen zu berücksichtigen oder sogar verpflichtend einzuhalten.
Die öffentliche Verwaltung muss somit im Rahmen ihrer Ausschreibungen zunehmend umweltfreundliche Produkte und Leistungen bevorzugen. Führt man sich das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand von geschätzt 500 Milliarden Euro pro Jahr und das damit einhergehende Marktvolumen vor Augen, wird schnell klar, dass Anbieter von umwelt- und ressourcenschonenden Produkten und Dienstleistungen sich von Wettbewerbern absetzen können. Zahlreiche mit RAL Gütezeichen ausgezeichnete Produkte und Leistungen sind aufgrund ihrer hohen Qualitäts- und Nachhaltigkeitskriterien nach den Vorgaben des Green Deals bereits umweltfreundlicher als vergleichbare, nicht gütegesicherte. Darüber hinaus können in die Regelwerke von RAL Gütezeichen jederzeit schnell und flexibel weitere Kriterien wie z. B. Energieeffizienz, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit, Schadstofffreiheit oder Klimaneutralität aufgenommen werden. Durch Gründung von neuen Gütegemeinschaften in bisher noch nicht gütegesicherten Bereichen, können Unternehmen zur Erreichung der Klimaziele des Green Deals schon heute Nachhaltigkeitsstandards setzen und ihre Produkte für die Zukunft wettbewerbsfähig machen.