„Made in Germany“ ist für viele Käufer im In- und Ausland seit Jahrzehnten ein Zeichen für höchste Qualität und deutsche Wertarbeit. Dabei ist der Begriff mit keinen konkreten Qualitätsanforderungen verbunden. Auch die Kriterien für die Herkunft sind meist vage. So stellte der Bundesgerichtshof vor einigen Jahren lediglich fest, es sei für die Richtigkeit der Bezeichnung „Made in Germany“ erforderlich, dass die Leistungen, die für die qualitätsrelevanten oder wesentlichen Eigenschaften eines Erzeugnisses maßgeblich sind, in Deutschland erbracht werden.

RAL schafft mit dem neuen geographischen Herkunfts-Gewährzeichen „Made in Germany“ oder „Hergestellt in Deutschland“ Klarheit. Die Kriterien für die Verleihung schreiben nicht nur fest, dass die Kernleistung bei der Herstellung eines Produkts in Deutschland erfolgt. Vielmehr wird im Detail definiert, welche Teile in Deutschland hergestellt werden und worin diese Kernleistung besteht. Zudem werden im Zusammenhang mit „Made in Germany“ erstmals konkrete Qualitätsanforderungen genannt, deren Einhaltung überwacht wird.

Die neue Kennzeichnung beruht auf einer RAL Registrierung. Sie gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Sicherheit, dass ein Produkt erfüllt, was „Made in Germany“ verspricht, denn der Begriff ist erstmals ein rechtlich belastbares Herkunfts-Gewährzeichen. Unternehmen haben davon den Vorteil, dass sie sich von ausländischer Konkurrenz absetzen können. Träger der ersten Kennzeichnung ist der Verband der Deutschen Möbelindustrie. Es steht Herstellern in allen Branchen offen, das Kennzeichen für ein in Deutschland hergestelltes Produkt zu beantragen.
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