Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Klimaneutrale Möbelherstellung, Möbelherstellende und klimaneutrale
Möbel. Hierbei wird unterschieden in Treibhausgasemissionen (THGE), die aus drei Bereichen resultieren können, den sogenannten Scope 1 bis 3 [direkten (1) undindirekten Emissionen (2 & 3)]. Die Vergabe des Gütezeichens erfolgt im Wesentlichen auf einer bilanziellen Klimaneutralität u.a. durch CO2-Zertifikate.