Gütezeichen

RAL-GZ 388, Erzeugnisse aus Mineralwolle

Vorteile für die Verbrauchenden

Das RAL Gütezeichen Erzeugnisse aus Mineralwolle bietet den Verbrauchenden objektive und verlässliche Orientierung, denn es signalisiert die neutrale und objektive Bewertung von Mineralfasern durch laufende externe Überwachung.

Dem Handel wie den Kaufenden signalisiert es die Qualität und die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Produktes Mineralwolle, die laufend von unabhängigen Personen mit Expertise und nach strengen Kriterien untersucht wird.

Die professionellen Verarbeitenden wie auch die Heimwerkenden können sicher sein, dass sie mit einem gesundheitlich unbedenklichen Qualitätsprodukt arbeiten.

Der Handel hat die Garantie, dass er seinen Kunden ein gesundheitlich unbedenkliches Qualitätsprodukt anbieten kann.

Die Vergabe des RAL Gütezeichens Erzeugnisse aus Mineralwolle basiert auf der Erfüllung der folgenden Anforderungen:

  • Freizeichnungsnachweis: Die Mineralwolle-Herstellenden muss der Gütegemeinschaft Mineralwolle Prüfberichte und –zeugnisse von anerkannten Fachinstituten vorlegen, dass der jeweilige Mineralwolle-Fasertyp eines der drei inhaltsgleichen Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung und der Chemikalienverbotsverordnung erfüllt.
  • Erstprüfung: Anschließend weisen die Mineralwolle-Herstellenden für jeden Produktionsstandort (Werk, Produktionslinie) nach, dass der dort gefertigte Fasertyp dem frei gezeichneten, also gesundheitlich unbedenklichem Fasertyp entspricht und legt einen Prüfbericht eines von der Gütegemeinschaft benannten Prüfinstituts vor.
  • Herstellererklärung: Durch eine schriftliche Erklärung müssen sich die Herstellenden zur Übereinstimmung zwischen in der Erstprüfung getesteten und dem hergestelltem bzw. vermarkteten Fasertyp verpflichten.
  • Eigenüberwachung: Ein Eigenüberwachungssystem wird von den Herstellenden installiert und ein Überwachungsvertrag mit einem von der Gütegemeinschaft Mineralwolle anerkannten Institut abgeschlossen.
  • Fremdüberwachung: Die Herstellenden bzw. die Produktionslinien werden nun fortan von einem unabhängigen Institut geprüft. Die Verleihung des RAL Gütezeichens Erzeugnisse aus Mineralwolle erfolgt nur nach positiver Prüfung durch die Gütegemeinschaft. Bei gütegesicherten Mineralwolle-Erzeugnissen können die Verbrauchenden also sicher sein, dass sie ein Produkt erhalten, dass eines der drei Freizeichnungskriterien erfüllt und gesundheitlich unbedenklich ist.

Vorteile für die Herstellenden und die Mitgliedsunternehmen

  • Die Mitgliedsunternehmen und Herstellenden von Mineralwolle profitieren vom hohen Wiedererkennungswert und der großen Glaubwürdigkeit des RAL Gütezeichens Erzeugnisse aus Mineralwolle.
  • Die Mitgliedsunternehmen und Herstellenden von Mineralwolle können in für sie einfacher Art ihrer Informationspflicht und der gesetzlichen Nachweispflicht nachkommen.
  • Die Mitgliedsunternehmen und Herstellenden von Mineralwolle profitieren von der Öffentlichkeitsarbeit und dem Service für Verbrauchende der Gütegemeinschaft Mineralwolle. Die Mitgliedsunternehmen und die Herstellenden von Mineralwolle werden auf der umfangreichen und informativen Internetseite Gütegemeinschaft genannt und sind durch Links direkt zu erreichen.

Kategorie:
Baubereich

Zeichenträger

Gütegemeinschaft Mineralwolle e. V. Zum Wiesenrain 3
04519 Rackwitz
Telefon: (034202) 15 28 88 E-Mail: info[at]mineralwolle.de Ansprechpartner: Frau Dipl.-Chem. Susann Martin www.ral-mineralwolle.de

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