Bezeichnungen wie „Deutsche Wertarbeit“ oder „Deutsche Handarbeit“ versprechen deutsche Spitzenqualität. Aber welche Begriffsbestimmungen sich tatsächlich dahinter verbergen, war bisher nicht festgelegt. Eine neue RAL Registrierung schafft jetzt Klarheit. Sie definiert eindeutig, was Kunden erwarten können, wenn Produkte die Bezeichnung „Deutsche Wertarbeit“, „Deutsche Handarbeit“ und „Deutsche Manufaktur“ tragen.

Ein Überblick über die wesentlichen Kriterien:

  • Deutsch bedeutet, dass alle wesentlichen und für die Funktion notwendigen Produktionsschritte in Deutschland ausgeführt werden. Hier müssen auch die Kernkomponenten entworfen und entwickelt sein. Die Endmontage erfolgt durch deutsche Unternehmen und die Produkte sollten regionale deutsche Kultur verkörpern.
  • Mit dem Begriff Wertarbeit sind unter anderem Zuverlässigkeit, Funktionalität, Wertbeständigkeit, Erfindergeist und Innovation verbunden. Die Produkte müssen sich durch überdurchschnittliche Qualität auszeichnen, was sich beispielsweise in hochwertigen Materialien und Langlebigkeit ausdrückt. Weitere Voraussetzungen sind hohe Fachexpertise des Herstellers, spezialisierte Fachkräfte und anspruchsvoller Service.
  • Handarbeit heißt, dass die Kernprozesse, die das Produkt prägen, von Hand ausgeführt werden. „Deutsche Handarbeit“ gilt dabei als besondere Form von „Deutscher Wertarbeit“ und ist identisch mit dem englischen Begriff „Handmade in Germany“.
  • Deutsche Manufaktur“ stellt ebenfalls eine besondere Form von „Deutscher Wertarbeit“ dar. Die Qualität entspricht den Kriterien für Wertarbeit und die Endmontage erfolgt zum größten Teil in Handarbeit.

RAL Registrierungen sind an der Bezeichnung „RAL-RG“ und der entsprechenden Nummer zu erkennen. Die neue Registrierung trägt die Bezeichnung „RAL-RG 991“. Bei Produkten mit dieser RAL Registrierung können sich Verbraucher darauf verlassen, dass die oben genannten Kriterien erfüllt werden. RAL Registrierungen werden von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung unter Einbeziehung von Herstellern, Handel und Behörden erarbeitet. Es sind qualitätsfördernde, prüftechnische oder andere Regelungen für Produkte und Dienstleistungen. Für die jeweiligen Wirtschaftszweige entsprechen sie einer Selbstverpflichtung.