Die Europäische Kommission will mit dem am 11. Dezember 2019 verkündeten European Green Deal eine Antwort auf die existenziellen Bedrohungen durch Klimawandel und Umweltzerstörung geben. Der Deal stellt einen zentralen Bestandteil der Klimapolitik der EU dar und umfasst eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Finanzmarktregulierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. Um diese Ziele zu erreichen, wird bewusst auf die nachhaltigkeitsfördernde Wirkung von Innovationen gesetzt, anstatt auf Verzicht und Verbote. Die konkret angestrebten Maßnahmen zur Erreichung der Ziele reichen von Regulierung und Normung über Investitionen und Innovation oder den Dialog mit den Sozialpartnern bis hin zu internationaler Zusammenarbeit.

Die RAL Gütegemeinschaften sind ebenfalls vom EU Green Deal betroffen, beispielsweise in Form von Effizienzanforderungen bei Anschaffungen oder Baumaßnahmen, durch Nachhaltigkeitsanforderungen an Produkte oder Verpackungen, durch veränderte Kostenstrukturen bei Energie und Rohstoffen oder durch veränderte Anforderungen bei der Entwicklung von Produkten und Anlagen. Erste Regelungen wurden in Deutschland bereits im Kreislaufwirtschaftsgesetz, im Klimaschutzgesetz und in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen verbindlich getroffen.

Viele Gütegemeinschaften gehen mit den Vorschriften in ihren Güte- und Prüfbestimmungen bereits jetzt über die Bestimmungen des EU Green Deal hinaus, einige müssen diese noch den Anforderungen des Deals anpassen. Im Folgenden möchten wir Ihnen anhand ausgewählter Gütezeichen aufzeigen, wie weit die Standards im Bereich Nachhaltigkeit im Rahmen der RAL Gütesicherung bereits gehen und worauf Verbraucherinnen und Verbraucher sich beim Kauf von Produkten oder bei Dienstleistungen mit RAL Gütezeichen verlassen können.