Neues RAL Gütezeichen Vertikalbegrünungen verlangt hohe technische und gärtnerische Kompetenz der Betriebe

Bonn, 15.02.2021 – Vertikalbegrünungen, auch senkrechte Gärten genannt, liegen im Trend. Als bepflanzte Innenwände sind sie beliebt, weil sie nicht nur eine natürliche Atmosphäre schaffen, sondern das Raumklima verbessern, die Luftfeuchtigkeit regulieren und Lärm schlucken. Als begrünte Außenwände verschönern sie Fassaden, säubern die Luft und bieten Lebensraum für Insekten sowie Vögel. Der Aufbau von Vertikalbegrünungen erfordert besonderes gärtnerisches und technisches Know-how. Wer nach kompetenten Anbietern sucht, kann sich am neuen RAL Gütezeichen Vertikalbegrünungen orientieren. Es wird nur Betrieben für Produkte und Leistungen verliehen, wenn alle Arbeitsschritte hohe Anforderungen erfüllen: von der Planung über die Auswahl der passenden Baustoffe und Pflanzen bis hin zur Pflege des Bauwerks. Die neutralen RAL Gütezeichen werden von Verbraucherschutzorganisationen als zuverlässige Kennzeichnungen empfohlen, denn die gekennzeichneten Produkte und Leistungen erfüllen stets strenge Vergabekriterien, die sogenannten Güte- und Prüfbestimmungen.

© Vertiko GmbH/Mitglied der RAL Gütegemeinschaft Vertikalbegrünungen

Betriebe, die das RAL Gütezeichen Vertikalbegrünungen benutzen, verpflichten sich, geschultes Personal einzusetzen. Sie berücksichtigen bei der Planung die Rahmenbedingungen wie Montageuntergrund, Licht- und Temperaturverhältnisse, klimatische und Windbedingungen sowie die Schnittstellen zur Haustechnik. Zudem bieten sie eine vollautomatisierte Steuerung beziehungsweise Regelung der Be- und Entwässerung, der Dosierung mit Dünger sowie der Beleuchtung.

Die Kriterien für die Verleihung des RAL Gütezeichens Vertikalbegrünungen, die Güte- und Prüfbestimmungen, enthalten detaillierte Anforderungen unter anderem an die Beratung und Planung, die Auswahl der Pflanzen, die Be- und Entwässerungstechnik, die Montage und Errichtung, die Wartung und Pflege sowie an die eingesetzten Produkte wie Dünger. Die Kriterien gelten für die Begrünung von Flächen und Wänden ab einer Neigung von 35 Grad oder dort, wo Dachbegrünungen nicht mehr vorgenommen werden können. Die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen wird nicht nur kontinuierlich durch die Betriebe selbst überwacht, sondern einmal jährlich ohne Ankündigung auch durch eine neutrale Prüfstelle.