Liebe Frau Wedeking, was sind Ihre Aufgaben als Leitung der Geschäftsstelle?
Wesentlich ist natürlich die Umsetzung der Gütesicherung. Dazu zählt das Organisieren und Durchführen der Gremiensitzungen und Fachveranstaltungen für die Mitglieder sowie die Beratung von Interessenten, die zukünftig gerne mit dem Gütezeichen ausgezeichnet werden wollen. Neben weiteren Aufgabenfeldern fungiert die Geschäftsstelle als erste Anlaufstelle für Hinweise zu Verstößen gegen die Gütekriterien.
Was ist das Hauptanliegen der RAL Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V.? Was wird dafür unternommen?
Das Hauptanliegen der RAL Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. ist es, faire und ethisch vertretbare Vermittlungsprozesse zu gewährleisten. Dafür wird das RAL Gütezeichen Faire Anwerbung Pflege Deutschland erteilt. Dies ist ein Qualitätssicherungsinstrument für private Personalserviceagenturen und selbstanwerbende Einrichtungen. Es dient dem Schutz der Pflegekräfte und der Orientierung der Arbeitgebenden, die zur Personalgewinnung eine Personalserviceagentur beauftragen möchten. Im Vordergrund steht dabei die Transparenz bei Strukturen und Leistungen gegenüber allen Beteiligten.
Welche gesetzlichen Regelungen gibt es bei der Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland und geht das Gütezeichen darüber hinaus? Wenn ja, inwiefern?
Das Gütezeichen ist ein hybrides Gütezeichen, dessen Grundlage im Gesetz zur Sicherung der Qualität der Gewinnung von Pflegekräften aus dem Ausland verankert ist. Ansonsten gibt es in der Beschäftigungsverordnung (§§ 38 und 39) eine Regelung, die teilweise die Umsetzung des WHO Global Code of Practice on the International Recruitment of Health Personnel darstellt, nämlich, dass aus bestimmten Ländern (Health Workforce Support and Safeguards List) nicht rekrutiert werden darf. Ansonsten wird mit dem Gütezeichen die Einhaltung des sogenannten Employer-Pays-Prinzips eingefordert, d. h., dass die Vermittlungsgebühr und die zur Vermittlung gehörenden Kosten vom Arbeitgebenden übernommen und nicht auf die migrierende Fachperson umgelegt werden. Dies geht über die gesetzliche Regelung zur Arbeitsvermittlung im Sinne des § 296 SGB III hinaus. Weitere gesetzliche Grundlagen sind im Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Aufenthaltsgesetz und Pflegeberufegesetz verankert.
Der Bedarf an stationären und ambulanten Pflegekräften in Deutschland steigt seit Jahren und wird auch in Zukunft weiter steigen. Welchen Einfluss hat das auf Ihre Arbeit bzw. die der RAL Gütegemeinschaft?
Die Anwerbung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland kann immer nur ein Bestandteil sein, um dem zunehmenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Dass dieser Prozess an ethisch vertretbaren und fairen Kriterien orientiert ist, ist der Anspruch der Gütegemeinschaft Anwerbung und Vermittlung von Pflegekräften aus dem Ausland e. V. Damit die Anwerbung nachhaltig ist, ist es unabdingbar, dass sich alle ihrer Verantwortung bei diesem Prozess bewusst sind. Dazu zählt unter anderem auch, dass Arbeitgebende sich mit der betrieblichen Integration auseinandersetzen.
Was braucht es, um dem Pflegenotstand effektiv entgegenzuwirken? Was wünschen Sie sich für die Zukunft?
Dem Pflegenotstand kann nur entgegengewirkt werden, wenn zahlreiche Maßnahmen ineinandergreifen, wobei die Anwerbung aus dem Ausland nur eine Stellschraube sein kann. Aus Sicht der Gütegemeinschaft muss bei der Anwerbung von Pflegefachpersonen aus dem Ausland das Verfahren der Fachkräfteeinwanderung und der sich für den Pflegeberuf daran anschließenden Berufsanerkennung vereinfacht und beschleunigt werden. Hierzu hat die RAL Gütegemeinschaft im Januar dieses Jahres ein Positionspapier veröffentlicht.