Der Güteausschuss

ist Garant der Selbstverpflichtung und entscheidet neutral, zuverlässig und fair

RAL Gütezeichen werden an Unternehmen verliehen, die sich freiwillig zur Einhaltung von für bestimmte Produkte oder Dienstleistungen erstellten Güte- und Prüfbestimmungen verpflichten. Doch diese Verpflichtung allein genügt nicht. Neben der kontinuierlichen Selbstkontrolle in den Unternehmen erfolgt zusätzlich eine regelmäßige neutrale Fremdüberwachung, ob die Vorgaben des Gütezeichens auch eingehalten werden.

Wie sieht aber eine solche neutrale Überwachung aus und ist diese dauerhaft und gleich bleibend gewährleistet? Auch in dieser Hinsicht setzen die RAL Gütesicherungen Maßstäbe: Jede RAL Gütegemeinschaft verfügt zur gleich bleibenden Durchführung der neutralen Überwachung der Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen über einen Güteausschuss. Diese unabhängige und neutral besetzte Einrichtung der Gütegemeinschaft beauftragt unabhängige Prüfer und ist zur zentralen Bewertung der Prüfungsberichte berufen. Es entscheidet in einem transparenten Verfahren über die Verleihung und den Entzug des Gütezeichens und spricht bei Verstößen Ahndungsmaßnahmen aus.

Verbraucher, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen können sich somit auf ein transparentes und firmenneutrales Verfahren mit einheitlichem Anforderungsniveau verlassen.

Privatautonomie als Grundlage

Die Kompetenz und Unparteilichkeit der Güteausschüsse sind sowohl in Bezug auf wirtschaftliche Aspekte wie auch hinsichtlich der Interessensneutralität bereits in den Statuten der RAL Gütegemeinschaft angelegt. Mittels paritätischer und sachkompetenter Zusammensetzung sowie Weisungsfreiheit gegenüber den Organen bei umfangreichen Berichtspflichten stellt das von RAL anerkannte Satzungswerk die Fach- und Sachkompetenz, wie auch die Neutralität des Güteausschusses sicher.

Gleichwohl verfügen einzelne Gütegemeinschaften neben ihrer Kernkompetenz „Gütesicherung“ auch über spezielle Akkreditierungen zum Beispiel als Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen nach den Landesbauordnungen (sog. PÜZ Stellen), wobei diese Akkreditierungen in keinem Zusammenhang mit der RAL Gütesicherung stehen, sondern in eigenen Bereichen autonom geführt werden.

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